Genau das ist meine Frage, Erzieher an einer Förderschule (wo ich später auch arbeiten werde) müsste doch als einschlägige Berufserfahrung gelten. War das ein Ermessen des Arbeitgebers oder gibt es da irgendeine Regelung mit dem Beibehalten der Stufe 2?
Würde halt gerne wissen ob ich nicht auf Stufe 4 "pochen könnte". Habe von mehreren Kommilitonen gehört, dass die Stufenübernahme scheinbar "wahllos" wäre.
Genau, bis zum Refbeginn mach ich dann noch die Vertretung. Wenn ich dann mit dem Ref. fertig bin will ich auf jeden Fall versuchen, eine möglichst hohe Stufe behalten zu können - sind ja schon ein paar Euro Unterschied (und Studienkredite wollen ja auch zurückgezahlt werden) - jep, die Verbeamtung ist das Ziel.
Hoffe das dort wenigstens die Stufe 2 beibehalten wird und ich dann nicht bei 1 wieder anfangen muss :-/
Vor meiner Erzieherausbildung hatte ich damals eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht, das wurde auch 1:1 bei meiner Berechnung für die TV-H Stufe vom Erzieher mit berücksichtigt.