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Wurde ich nur eingeladen, weil ich eingeladen werden musste? Was hat Ihnen so ..

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Jacky:
Hallo,

ich hatte in den letzten Wochen einige Vorstellungsgespräche, trotz Corona, immer schön auf Abstand und immer und überall desinfizieren ... ich hatte sooo oft das Gefühl, dass ich nur eingeladen wurde, weil ich eingeladen werden musste, da ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung erwähnt habe und je die Erwartungen voll erfüllt hatte.

O. g. Frage ist sicherlich mind. dort ein KO-Kriterium, wo man mich doch eingeladen hat, weil man mich wirklich kennen lernen wollte, unabhängig von der Schwerbehinderung, aber diese Frage brennt mir halt oft unter den Nägeln.

Gibt es irgendwelche Indizien, die dafür sprechen, dass ich nur eingeladen wurde, weil ich eingeladen werden musste?

Ich bekomme oft die Frage gestellt (ich dachte eigentlich, dass diese Frage total veraltet ist!), warum ich mich im Hause auf diese Stelle beworben habe. Ist da vielleicht am Ende im Gegenzug die Frage erlaubt, was den einladenden Personen so gut an mir, an meinem Lebenslauf, an meiner Bewerbung gefallen hat, dass ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde?

Danke.

VG

Spid:
Warum sollte die Frage, die zu den wenigen sinnvollen in einem Vorstellungsgespräch gehört, „total veraltet“ sein?

Bastel:
Vielleicht einfach die Schwerbehinderung nicht mehr erwähnen? Dann sieht man ganz leicht ob echtes Interesse vorhanden ist.

Max:

--- Zitat von: Jacky am 12.04.2020 15:45 ---Gibt es irgendwelche Indizien, die dafür sprechen, dass ich nur eingeladen wurde, weil ich eingeladen werden musste?

--- End quote ---
Primäres Indiz ist die Angabe einer Schwerbehinderung in der Bewerbung.



--- Zitat von: Jacky am 12.04.2020 15:45 ---Ist da vielleicht am Ende im Gegenzug die Frage erlaubt, was den einladenden Personen so gut an mir, an meinem Lebenslauf, an meiner Bewerbung gefallen hat, dass ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde?

--- End quote ---
Natürlich ist diese Frage erlaubt. Stellen würde ich sie so jedoch nicht,  da man unter Umständen die Leute in arge Verlegenheit bringt. Die Fachentscheider hatten dich womöglich nicht auf dem Schirm und du wurdest ihnen von der Personalabteilung vorgesetzt. Das heißt aber nicht,  dass ein gutes Vorstellungsgespräch nicht doch zu deinem Vorteil verlaufen könnte.

MalZu:

--- Zitat von: Jacky am 12.04.2020 15:45 ---....
Gibt es irgendwelche Indizien, die dafür sprechen, dass ich nur eingeladen wurde, weil ich eingeladen werden musste?

--- End quote ---

Hallo! Aber natürlich! Sicherlich! Allein die Erwähnung einer "Behinderung" löst dies aus. Kein AG kann und will sich Klagen ausgesetzt sehen.

Sehen Sie unter AGG-Hopping!

Liebe Grüße

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