Hallo,
ich hoffe auf eine objektive Einschätzung folgendes Falles. Ich möchte vorwegschicken, dass über den gesamten Zeitraum immer die gleiche Tätigkeit ausgeübt wurde:
1. Einstellung im Jahr 2015 für den auszuübenden Tätigkeitsbereich in EG 10 Stufe 3, befristet für 7 Monate als Krankheitsvertretung (war eine A11 Stelle)
2. Der kranke Beamte sollte verrentet, seine Stelle unbefristet ausgeschrieben werden. Da der damalige Abteilungsleiter der Meinung war, dass ein anderer Beamter von A10 in die A11 gehoben werden sollte, wurden kurzerhand die Stellen getauscht und vermischt, nicht aber die auszuübenden Tätigkeiten. In der Stellenausschreibung standen neben der auszuübenden Tätigkeit auch Aufgaben der niederbewerteten Stelle. Es war aber klar, dass diese nicht ausgeübt werden, weil ein völlig anderer Bereich. Die Stelle wurde nun unbefristet in EG 9 ausgeschrieben. Der befristet Angestellte war froh, dass der Job weiterging und nahm das so hin.
3. Aufgrund der neuen Entgeltordnung wurde die EG 9 in die EG 9b übergeleitet. Der Antrag auf Überleitung in 9c wurde innerhalb kürzester Zeit genehmigt. Der Angestellte war mit Beginn 2017 nun EG 9c Stufe 2, seit Beginn 2019 in EG9c Stufe 3.
4. Nun wurden letzte Woche für die exakt gleiche Tätigkeit weitere, aber auf 3,5 Jahre befristete Stellen in EG 10 ausgeschrieben. Inwieweit vor Ausschreibung nochmal die Stellenbewertung geprüft wurde, kann ich nicht beurteilen.
Ich frage mich nun, wie sich der Angestellte in 9c verhalten soll, der nun schwarz auf weiß hat, dass seine Arbeit schon immer einer EG 10 entsprach. Hätte der damalige Abteilungsleiter nicht einfach die Stellen getauscht, wäre der Angestellte nun schon weit in Stufe 4 der EG 10. Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich ausgedrückt. Würde sich ein Gang zum Personalrat lohnen?
Herzlichen Dank vorab!