Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergrupperiung von E9b zu E13
Spid:
Du meinst, Du hast einen Anspruch, der AG erfüllt ihn aber noch nicht, weil er bei etwas, was zum 01.01.20 bereits hätte umgesetzt werden müssen, noch Mitte April (und vermutlich darüber hinaus) vollständig versagt? Wie würde er reagieren, wenn Du - weil Du Probleme hast, das Tarifergebnis für Dich umzusetzen - nur noch sporadisch zur Arbeit kämest?
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 16.04.2020 09:49 ---Wie würde er reagieren, wenn Du - weil Du Probleme hast, das Tarifergebnis für Dich umzusetzen - nur noch sporadisch zur Arbeit kämest?
--- End quote ---
Er würde vermutlich fordern, die nicht erbrachte Arbeitsleistung nachzuholen. So wie der Arbeitgeber die noch nicht erbrachte Entgeltzahlung nachholt.
Spid:
Diese Vermutung teile ich nicht. Ich würde eher von Abmahnung und Kündigung ausgehen.
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 16.04.2020 10:14 ---Diese Vermutung teile ich nicht. Ich würde eher von Abmahnung und Kündigung ausgehen.
--- End quote ---
Wobei die Abmahnung wohl die Aufforderung enthalten dürfte, die nicht erbrachte Arbeitsleistung nachzuholen ;)
Spid:
Mutmaßlich. Er würde aber mutmaßlich arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen, weil er sich derlei nicht bieten ließe. Warum sollte der AN sich eine solche Unverschämtheit bieten lassen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version