Ü-Std-Abbau,Homeoffice, Freistellung. In der Reihenfolge wird's sich's einpendeln
Flexibilisierung der Arbeitszeiten, dh. da wo 2 Menschen für ein Kind sich verantwortlich zeigen, ist es (mehr oder weniger) möglich ohne Kita/Grundschule die Kinderbetreuung zu organisieren. Da muss man dann halt im "Schichtbetrieb" arbeiten.
Problematisch wird es wo jemand als Alleinerziehender daher kommt, ohne soziale Infrastruktur ist.
Bei uns in der Nachbarschaft wird wechselseitig auf die Kinder aufgepasst.
Alternativ: Nachtarbeit, wenn Kind im Bett, als Homeoffice (das wird dann auch noch kommen, ging zu Großmudderns Zeiten auch)
Oder eine Notversorgung für diese Fälle, oder diese Menschen müssen solange sich die Betreuungszeit er"schleichen" bis sie gefeuert werden.
um auf Tigers Frage zu antworten: Uns Arbeitgeber regelt nichts bzgl. der Kinderbetreuung, hat er noch nie wird er auch nicht.
Er ist nur flexibel um den MA Lösungen anzubieten:
Teilzeit
Partnerschichtbetrieb
Homeoffice
Arbeitszeit ist von nicht mehr von 6-19
Funktionszeit aufgeweicht
(noch) große Toleranz was die Erreichbarkeit angeht
stundenweise Freistellungen, dort wo er als AG versagt bzgl. Homeoffice (sprich Technik noch nicht da...)