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Kinderbetreuung
Dienstbeflissen:
Bezahlte Freisstellung für die Kinderbetreuung halte ich auch für unangebracht bei öffentliche Arbeitgebern.
Nachsicht bei Homeoffice mit gleichzeitiger Kinderbetreuung aber schon. Volle Leistungsfähigkeit ist da nicht möglich und wird auch nicht erwartet.
Mein Chef erwartet das von mir aktuell nicht und ich auch nicht von meinen Mitarbeitern.
Für viele AN wäre indess natürlich auch ein leichtes sich AU schreiben zu lassen. Wären sie bei voller Leistungsabforderung und Kinderbetreuung wahrscheinlich nach kurzer Zeit auch tatsächlich...
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