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Kinderbetreuung
tiger:
Wie ist bei euch die Kinderbetreuung geregelt? Was ist, wenn die Kitas oder Grundschulen die nächsten 2/3 Monate zu haben (müssen), oder sogar bis Ende der Sommerferien? Kommt mir bitte nicht mit Überstunden oder Urlaub nehmen. Soviel Tage hat man gar nicht, und einen Teil vom Urlaub braucht man zur Sicherheit, falls in Laufe des Jahres dringende Termine wahrgenommen werden müssten. Wir haben gerade mal Mitte April. Das macht doch kein AG mit - vor allem nicht in der privaten Wirtschaft.
Kaiser80:
Ü-Std-Abbau,Homeoffice, Freistellung. In der Reihenfolge wird's sich's einpendeln
Spid:
Wobei es keinen Rechtsanspruch gegen den AG gibt, daß dieser sich überhaupt der privaten Probleme der AN annimmt. Es handelt sich jedenfalls um ein großzügiges Entgegenkommen.
tiger:
Was ist bei keine großartigen Ü-Stunden? Homeoffice (will man nicht von AG-Seite...) nicht möglich. Soll man sich krank schreiben lassen am Ende? Soll man das Kind mit auf Arbeit nehmen?
@Spid, es mir ehrlich gesagt total egal ob RA oder nicht. Nur was passiert mit einem 4-jährigen Kind? Der Staat sollte sich schnellstens was einfallen lassen. Und sicherlich nicht ala 67% oder so einen Schrott.
Ich habe einen RA auf einen KITA Platz! Muss man diesen dann einklagen bzw. das "verlorene" Geld?
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaiser80 am 15.04.2020 20:47 ---Ü-Std-Abbau,Homeoffice, Freistellung. In der Reihenfolge wird's sich's einpendeln
--- End quote ---
Flexibilisierung der Arbeitszeiten, dh. da wo 2 Menschen für ein Kind sich verantwortlich zeigen, ist es (mehr oder weniger) möglich ohne Kita/Grundschule die Kinderbetreuung zu organisieren. Da muss man dann halt im "Schichtbetrieb" arbeiten.
Problematisch wird es wo jemand als Alleinerziehender daher kommt, ohne soziale Infrastruktur ist.
Bei uns in der Nachbarschaft wird wechselseitig auf die Kinder aufgepasst.
Alternativ: Nachtarbeit, wenn Kind im Bett, als Homeoffice (das wird dann auch noch kommen, ging zu Großmudderns Zeiten auch)
Oder eine Notversorgung für diese Fälle, oder diese Menschen müssen solange sich die Betreuungszeit er"schleichen" bis sie gefeuert werden.
um auf Tigers Frage zu antworten: Uns Arbeitgeber regelt nichts bzgl. der Kinderbetreuung, hat er noch nie wird er auch nicht.
Er ist nur flexibel um den MA Lösungen anzubieten:
Teilzeit
Partnerschichtbetrieb
Homeoffice
Arbeitszeit ist von nicht mehr von 6-19
Funktionszeit aufgeweicht
(noch) große Toleranz was die Erreichbarkeit angeht
stundenweise Freistellungen, dort wo er als AG versagt bzgl. Homeoffice (sprich Technik noch nicht da...)
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