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[HB] Rückkehr aus Elternzeit, neuer Aufgabenbereich, Stellenbewertung
Magda:
Hallo zusammen,
ich bin nach einem Jahr Elternzeit zurückgekehrt und wurde damit konfrontiert, dass mein ursprünglicher Aufgabenbereich nicht mehr meiner ist. Dabei habe ich mich erst vor nicht langer Zeit auf diese Stelle beworben, da ich in diesem Bereich schon langjährige Berufserfahrung sammeln konnte.
Bis dato habe ich noch keinen neuen Verantwortungsbereich übertragen bekommen. Nun wurden in den ersten Orientierungsgesprächen auch Alternativen genannt, die nicht der Bewertung meiner ursprünglichen Stelle entsprechen. Da ich jedoch noch nicht durchbefördert bin, habe ich nun Sorge, dass ich Nachteile haben könnte, wenn ich mich auf einer der niedriger bewerteten Alternativen einlasse. In meiner Behörde gibt es sehr wenige Planstellen, die meiner ursprünglichen Stelle entsprechen, sodass gleichwertige Alternativen sehr begrenzt sind.
Ich habe in einem Rundschreiben nun die Information gefunden dass "nach Beendigung der Elternzeit kein Anspruch auf den vor der Elternzeit übertragenen Dienstposten besteht. Gegen inhaltliche Veränderungen ihrer Tätigkeiten sind die Elternteile nicht geschützt, sofern das statusrechtliche Amt nicht berührt wird."
Jetzt ist die Frage: Was ist mein statusrechtliches Amt? Ist das Amt meiner ursprünglichen Planstelle maßgebend oder dass meiner aktuellen Eingruppierung?
Ich bin noch auf ein Urteil vom EuGH gestoßen, dass eine niedrigere Einstufung nach der Elternzeit nicht zulässig ist und man noch nicht erfüllte Probezeiten nach der Elternzeit nachholen kann. Allerdings ging es in diesem Fall um einen leicht anderen Sachverhalt.
Kann ich mich auf das statusrechtliche Amt der Planstelle, auf die ich mich damals beworben habe, berufen oder habe ich "Pech gehabt", dass ich in Elternzeit ging, bevor ich durchbefördert wurde?
Danke im Voraus!
2strong:
Im Zweifel hast Du Pech gehabt.
Planstellen haben kein statusrechtliches Amt sondern eine Wertigkeit. Ein statusrechtliches Amt (Obersekretärin, Amtfrau, Oberrätin) hat ein Planstelleninhaber (sofern er verbeamtet ist). Aus der seinerzeitigen Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens kannst Du grds. keinen Anspruch auf Beförderung ableiten.
Ist es denn tatsächlich so, dass man Deine berufliche Entwicklung nicht auf anderem Dienstposten fortführen will?
Organisator:
--- Zitat von: Magda am 16.04.2020 15:00 ---Jetzt ist die Frage: Was ist mein statusrechtliches Amt? Ist das Amt meiner ursprünglichen Planstelle maßgebend oder dass meiner aktuellen Eingruppierung?
--- End quote ---
Dein statusrechtliches Amt ist das, welches auf Deiner letzten Ernennungsurkunde genannt ist.
Nach Rückkehr aus der Elternzeit hast du keinen Anspruch, die selbe Tätigkeit wie vorher wieder übernehmen zu können. Du hast sehr wohl einen Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung, die je nach Ausgestaltung des Einzelfalls auch geringwertiger als deine alte Beschäftigung sein kann.
Wenn ich dich so verstehe, dass du dich vor deiner Elternzeit auf eine Beförderungsstelle beworben hast (z.B. A 8), aber noch nicht befördert wurdest (z.B. in der A 7 verblieben), dann hast Du auch jetzt keinen Anspruch auf Beförderung oder eine entsprechende Beförderungsstelle.
Ausnahme ist wohl, wenn die Elternzeit weniger als ein Jahr dauert oder es Zusicherungen vom Dienstherrn gibt.
Weiterhin hast du dich auch damals nicht auf ein statusrechtliches Amt oder eine Planstelle beworben, sondern auf ein abstrakt-funktionelles Amt (also die Tätigkeit), welches mit einer bestimmten Planstelle hinterlegt ist.
Möglicherweise gibt es da aber landestypische Feinheiten (z.B. du wurdest bereits in die (höhere) Planstelle eingewiesen, jedoch noch nicht ernannt, da es rechtliche Probe- und Wartezeiten gibt), mit denen ich mich aber nicht auskenne.
Magda:
Hm, das wäre echt unschön :(
Konkret geht es um eine A13 im höheren Dienst. Meine letzte Beförderung war auf A11. Für eine Sprungbeförderung auf A13 müsste ich eine 3-jährige Probezeit absolvieren, die allerdings von der Elternzeit unterbrochen wurde.
Mein Vorgesetzter macht schon den Eindruck, dass er mich nicht „unter Wert“ verkaufen möchte. Es gibt auch eine Alternative, die unter Umständen gleichwertig wäre, da eine unbesetzte Stelle aktuell neu bewertet wird. Die Stelle käme grundsätzlich auch für mich in Frage.
Organisator:
--- Zitat von: Magda am 16.04.2020 16:17 ---Hm, das wäre echt unschön :(
Konkret geht es um eine A13 im höheren Dienst. Meine letzte Beförderung war auf A11. Für eine Sprungbeförderung auf A13 müsste ich eine 3-jährige Probezeit absolvieren, die allerdings von der Elternzeit unterbrochen wurde.
Mein Vorgesetzter macht schon den Eindruck, dass er mich nicht „unter Wert“ verkaufen möchte. Es gibt auch eine Alternative, die unter Umständen gleichwertig wäre, da eine unbesetzte Stelle aktuell neu bewertet wird. Die Stelle käme grundsätzlich auch für mich in Frage.
--- End quote ---
Jetzt bin ich mal richtig verwirrt. Seit wann geht denn eine Sprungbeförderung laufbahnübergreifend?
Oder geht es hier eher um einen Laufbahnwechsel analog zu § 24 BLV? Dann sollten dir bereits entsprechende Tätigkeiten des höheren Dienstes übertragen worden sein, was auch eine Abwesenheit durch Elternzeit nicht ändert.
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