Dann befindest Du Dich in einem Verfahren gem. § 24 BremLVO und absolvierst eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit gem. § 15 Abs. 3 Ziffer 3 BremLVO. Nach Beendigung der Elternzeit wird dieses Verfahren fortgesetzt, Dir ist also weiterhin ein Dienstposten der LG 2 EA 2 zu übertragen.