[HB] Rückkehr aus Elternzeit, neuer Aufgabenbereich, Stellenbewertung

Begonnen von Magda, 16.04.2020 15:00

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2strong

Wurden Dir, von der Tätigkeit auf dem höherwertigen Dienstposten abgesehen, Qualifizierungsmaßnahmen zur Auflage gemacht?

Magda

Zitat von: 2strong in 16.04.2020 17:26
Wurden Dir, von der Tätigkeit auf dem höherwertigen Dienstposten abgesehen, Qualifizierungsmaßnahmen zur Auflage gemacht?
Nein, wurden sie nicht.

2strong

Dann befindest Du Dich in einem Verfahren gem. § 24 BremLVO und absolvierst eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit gem. § 15 Abs. 3 Ziffer 3 BremLVO. Nach Beendigung der Elternzeit wird dieses Verfahren fortgesetzt, Dir ist also weiterhin ein Dienstposten der LG 2 EA 2 zu übertragen.

Magda

Zitat von: 2strong in 16.04.2020 17:51
Dann befindest Du Dich in einem Verfahren gem. § 24 BremLVO und absolvierst eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit gem. § 15 Abs. 3 Ziffer 3 BremLVO. Nach Beendigung der Elternzeit wird dieses Verfahren fortgesetzt, Dir ist also weiterhin ein Dienstposten der LG 2 EA 2 zu übertragen.
Und das auch unabhängig von meinem neuen Tätigkeitsbereich? Das ist ja meine Sorge, dass ich mangels Alternativen nicht ausreichend höherwertige Aufgaben bekomme und somit die A13 nicht realisierbar wird.

2strong

Zur Durchführung des Verfahrens hat sich die Behörde ja selbst verpflichtet. Wenn es jetzt keinen entsprechenden Dienstposten gibt, ist er einzurichten.

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