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Warum wurden Sie in der Probezeit gekündigt? Weiß ich nicht! :'-(

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Sabse:
Hallo,

ich bin noch immer fertig, traurig, fragend ...

Ich habe vor zwei Wochen die Kündigung zum Endes des 5ten Monats der Probezeit bekommen.

Ich war, wie einige andere, nicht direkte, KollegInnen sehr negativ überrascht, da ich überhaupt nicht das Gefühl hatte, dass es zu Ende geht.

In den ersten zwei Monaten gab es so 2, 3 kurze Rückfragen von der Büroleiterin, ob es ok ist, ich klarkomme, mir die Arbeit Spaß macht. Dann kam nichts mehr. Mit dem direkten Vorgesetzten gabs kein einziges Feedbackgespräch.

Umso ärgerlicher, weil mir die Stelle sehr sehr viel Spaß gemacht hat.

Ich erhielt die Kündigung in einem persönlichen Gespräch mit dem Personaler und der Büroleiterin der kleinen Stadtverwaltung.

Ich wollte natürlich wissen, warum. Man sagte lediglich, dass man dazu keine Stellung beziehen werde, weil diese auch keine Pflicht ist.

Also gleich zur AfA. Dann abgewartet, was die in die Arbeitgeberbescheinigung an diese schreiben und heute meinenPA eingesehen. Da war nur ein Aktenvermerk zu finden, dass man sich entschieden hat, mich zu kündigen.

Jetzt habe ich nächste Woche gleich zwei Vorstellungsgespräche bei anderen Behörden (einer Landesverwaltung und einer Kommunalverwaltung).

Ich weiß, dass die Frage kommen kann und auch sicherlich wird, warum das unbefristete Arbeitsverhältnis in der Probezeit gekündigt wurde.

Und ich habe absolut keinen Schimmer, was ich da sagen soll! Ich weiß es nicht! Aber das wird wohl nicht gut ankommen, oder!?

Ich bin aber auch keine Lügnerin, kann mir nichts ausn Fingern saugen.

Was ist denn bitte in einem solchen Fall zu empfehlen?

Lieben Dank.

LG

WasDennNun:
Die Wahrheit.
Wenn die Fragen, dann sagst du: keinen Schimmer, die haben sich nicht dazu geäußert.
Es gab keinerlei Feedbackgespräche in denen sich irgendwas angedeutet hätte.

Ich denke, dass sie Geld sparen wollen wg. Corona.

Spid:
Wir begründen Probezeitkündigungen weder mündlich noch schriftlich in irgendeiner Form, da keine Rechtspflicht besteht. Das ist auch nicht unüblich, mithin wird es bei der Arbeitsagentur auch niemandem überraschen, wenn Du sagst, ein Grund sei nicht genannt worden.

NGS:

--- Zitat von: Spid am 18.04.2020 09:21 ---Wir begründen Probezeitkündigungen weder mündlich noch schriftlich in irgendeiner Form, da keine Rechtspflicht besteht. Das ist auch nicht unüblich, mithin wird es bei der Arbeitsagentur auch niemandem überraschen, wenn Du sagst, ein Grund sei nicht genannt worden.

--- End quote ---

traurig :(

Spid:
Nein, rechtssicher!

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