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TV COVID

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Wastelandwarrior:
Auch mindestens ein wahllos herausgegriffener  Manteltarifverträge der Metall-Industrie enthält z.B. keine expliziten Regelungen in diesem Sinne...

Manteltarifvertrag
für Beschäftigte
zum ERA-TV
Metall- und Elektroindustrie
Nordwürttemberg/Nordbaden

§ 8.2 ff

2strong:
Ich frage mich, ob der TV COVID überhaupt regelmäßig auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, das im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich Bezug darauf nimmt. Denn die Wenigsten sind ja Mitglieder vertragschließender Gewerkschaften...

Spid:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 20.04.2020 15:04 ---
--- Zitat von: Spid am 20.04.2020 14:12 ---Richtig, es fehlt an einer Regelung zum Entgelt. So entbindet der TV COVID den AG lediglich von seiner Beschäftigungspflicht.

--- End quote ---

Die ist auch nicht erforderlich, da ja die "nähere Ausgestaltung der Kurzarbeit" also Verkürzung der Arbeitszeit und Entgelte in § 2 Abs. 2 den Betriebsparteien anheim gestellt wird.

--- End quote ---

Für eine Betriebsvereinbarung zum Entgelt bedürfte es einer ausdrücklichen Öffnung im Tarifvertrag (§77 Abs. 3 BetrVG), eine solche fehlt hier.

Spid:

--- Zitat von: 2strong am 20.04.2020 15:17 ---Ich frage mich, ob der TV COVID überhaupt regelmäßig auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, das im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich Bezug darauf nimmt. Denn die Wenigsten sind ja Mitglieder vertragschließender Gewerkschaften...

--- End quote ---

Es handelt sich um betriebliche Normen, die finden nur durch Mitgliedschaft des AG im KAV Anwendung.

Spid:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 20.04.2020 15:08 ---Auch mindestens ein wahllos herausgegriffener  Manteltarifverträge der Metall-Industrie enthält z.B. keine expliziten Regelungen in diesem Sinne...

Manteltarifvertrag
für Beschäftigte
zum ERA-TV
Metall- und Elektroindustrie
Nordwürttemberg/Nordbaden

§ 8.2 ff

--- End quote ---

Bei den Metall-Tarifverträgen gibt es immer noch Entgelttarifverträge neben den Manteltarifverträgen.

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