Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge
TV COVID
Spid:
Der TV COVID sieht doch in §2 Absatz 2 Satz 1 f. betriebliche Vereinbarungen vor.
mumble:
Satz 1 ist m. E. für Betriebsräte. Meine Aussage stützt sich auf § 2 Abs. 2 Satz 2 und insbesondere Satz 3.
Ist auch nach Rückfrage die Meinung meiner Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes.
Spid:
Auch Betriebsräte schließen Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene. Satz 2 ist inhaltsgleich mit Satz 1, nur auf PR statt BR bezogen. Satz 3 stellt lediglich klar, daß die Regelungen des TV COVID selbst einer Betriebs-/Dienstvereinbarung nicht zugänglich sind.
öfföff:
Eine erste Stadt führt nun Kurzarbeit ein.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/stadt-dinkelsbuehl-fuehrt-kurzarbeit-ein,RwimTTF?UTM_Name=Web-Share&UTM_Source=Link&UTM_Medium=Link
Spid:
Dann sei den TB angeraten, Lohnklage zu erheben, wenn ihnen das Entgelt rechtswidrig gekürzt wird.
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