Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge
TV COVID
Börnie:
Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?
Kat:
--- Zitat von: Spid am 03.05.2020 13:06 ---
--- Zitat von: Buschi am 30.04.2020 14:14 ---Was war denn bisher der Grund wieso man keine Kurzarbeit einführen konnte und was wollte man durch den TV COVID demnach grundsätzlich verändern? (unabhängig wie dies nun geglückt ist)
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Im Geltungsbereich des BetrVG konnte ja vorher bereits Kurzarbeit eingeführt werden, sie wirkte lediglich - aufgrund der tariflichen Entgeltvorschriften - nicht auf das Entgelt. So man das mittels des TV COVID ändern wollte, hat man dabei versagt. Außerhalb des Geltungsbereichs des BetrVG fehlte es - zumindest in den allermeisten Ländern - bereits an der Möglichkeit der Einführung der Kurzarbeit. Das hat man durch den TV COVID abgestellt, allerdings hat auch hier Kurzarbeit keine Wirkung auf das Entgelt.
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Ein bißchen schon, im TV-Covid ist ja vereinbart, daß bis auf 90 Prozent aufgestockt wird. 10 Prozent weniger hat man also immer noch.
Spid:
Da der Entgeltanspruch - zumindest im TVÖD, in den TV-N sieht das bspw. anders aus - durch die Kurzarbeit nicht berührt wird, gibt es auch nichts aufzustocken.
Buschi:
Also auch wenn eine Klage berechtigt scheint, würde es mich persönlich wundern, wenn da zeitnah was zählbares käme.
Kat:
--- Zitat von: Spid am 18.08.2020 08:41 ---Da der Entgeltanspruch - zumindest im TVÖD, in den TV-N sieht das bspw. anders aus - durch die Kurzarbeit nicht berührt wird, gibt es auch nichts aufzustocken.
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Wenn das so wäre, hätte man sich den TV sparen können.Kann also nicht stimmen sondern ist allenfalls Deine Meinung.
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