Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge
TV COVID
Spid:
Du bist eingeladen, meine dezidiert dargelegte Rechtsauffassung, zu der es hier auch ein Klageantragsmuster gibt, zu widerlegen.
przemek:
--- Zitat ---Natürlich läßt sich das heilen, man muß halt den TV COVID ändern. Wenn man sich ranhält, wird das bis Ende Mai was.[/font][/size]
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Eher Realist!
Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?
walldi:
--- Zitat von: Kat am 18.08.2020 08:33 ---
--- Zitat von: Spid am 03.05.2020 13:06 ---
--- Zitat von: Buschi am 30.04.2020 14:14 ---Was war denn bisher der Grund wieso man keine Kurzarbeit einführen konnte und was wollte man durch den TV COVID demnach grundsätzlich verändern? (unabhängig wie dies nun geglückt ist)
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Im Geltungsbereich des BetrVG konnte ja vorher bereits Kurzarbeit eingeführt werden, sie wirkte lediglich - aufgrund der tariflichen Entgeltvorschriften - nicht auf das Entgelt. So man das mittels des TV COVID ändern wollte, hat man dabei versagt. Zu besetzende Stellen findet man u.a. auch dort. Außerhalb des Geltungsbereichs des BetrVG fehlte es - zumindest in den allermeisten Ländern - bereits an der Möglichkeit der Einführung der Kurzarbeit. Das hat man durch den TV COVID abgestellt, allerdings hat auch hier Kurzarbeit keine Wirkung auf das Entgelt.
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Ein bißchen schon, im TV-Covid ist ja vereinbart, daß bis auf 90 Prozent aufgestockt wird. 10 Prozent weniger hat man also immer noch.
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Mir gefällt das Wörtchen "bis auf 90 Prozent" irgendwie nicht. Ich weiß jetzt auch nicht, ob das darin so vereinbart ist, aber selbst wenn, ist es nicht angenehm, da es ja bedeutet, dass auch deutlich(!) weniger aufgestockt werden kann.
Spid:
Innerhalb des Tarifregimes des TVÖD bedarf es keiner Aufstockung.
Kat:
Urteil dazu? Danach wurde ja hier gefragt. Nicht nach Deiner persönlichen nicht ausschlaggebenden Meinung.
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