Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
target:
Hallo
in unserer Klinik (öffentlicher Träger/Landkreis und Stadt) TVÖD sind einige Abteilungen mit weniger Personal besetzt weil einfach weniger Patienten (geplante OPs, Ambulanzpuplikum ect) anfallen.
Die Minderbesetzung kommt zu einem aus Krank und "erzwungenem" Ü-Stunden abfeiern zustande.
Deshalb sind bei den Physios, Ergos, Logos bestehende Überstunden "zwangsabgefeiert" worden.
Es heißt zwar das auch Minus Stunden im Rahmen der wöchentlichen Arbeitszeit gefahren werden sollen - was ich aber für nicht "rechtens" halte (Bitte belehrt mich wenn ich da falsch liege)
Kollegen die arbeiten weil sie keine Überstunden mehr haben werden quasi Aufgeteilt, manche als Einlasskontrolle, manche zu den Hausmeistern, manche Telefondienst. soweit denk ich ist das auch ok.
Kann der AG Leute auch zum "putzen" also mit dem Putzwagen rumfahren und Raumpflege betrieben "verpflichten"?
Ich denke irgendwo heißt es damit der AG nicht in Annahmeverzug kommt sind gleichwertige Tätigkeiten zu suchen.
Vielen Dank
target:
Vergessen oben mit anzuhängen:
Und wie sieht es mit der Arbeitszeit bei den "Ersatztätigkeiten aus?
Wenn die normale Woche in der Abtl. von Mo-Fr von 7-15.30 geschafft wird, sind dann Wechsel zu Schichten und zum WE in anderen Abtl möglich?
Spid:
Gebäudereiniger mit entsprechender Tätigkeit sind in den meisten Entgeltgruppen-/Lohngruppenverzeichnissen aufgrund der dreijährigen Berufsausbildung der E6 zugeordnet, Putzen könnte für den Physiotherapeuten also durchaus auch eine höherwertige Tätigkeit sein. Vorübergehend ist die Übertragung einer Tätigkeit einer anderen Wertigkeit im Regelungsregime des TVÖD grundsätzlich durchaus recht und billig, wobei die Billigkeitsprüfung eben von Dauer und Wertunterschied abhängt.
Anspruch auf eine bestimmte Lage der Arbeitszeit besteht nur, wenn derlei vereinbart wurde.
Thot:
--- Zitat von: Spid am 20.04.2020 19:46 ---Gebäudereiniger mit entsprechender Tätigkeit sind in den meisten Entgeltgruppen-/Lohngruppenverzeichnissen aufgrund der dreijährigen Berufsausbildung der E6 zugeordnet, Putzen könnte für den Physiotherapeuten also durchaus auch eine höherwertige Tätigkeit sein. Vorübergehend ist die Übertragung einer Tätigkeit einer anderen Wertigkeit im Regelungsregime des TVÖD grundsätzlich durchaus recht und billig, wobei die Billigkeitsprüfung eben von Dauer und Wertunterschied abhängt.
Anspruch auf eine bestimmte Lage der Arbeitszeit besteht nur, wenn derlei vereinbart wurde.
--- End quote ---
Physiotherapeuten sind Pflegekräfte und werden dementsprechend eher über E6 zugeordnet.
Spid:
Teil B Abschnitt XI Ziff. 16: Physiotherapeuten mit entsprechender Tätigkeit sind in E5.
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