Zuschläge für Überstunden/Wochenende

Begonnen von unknown12321, 21.04.2020 13:41

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unknown12321

Hallo zusammen,

durch den Einsatz in einer FüGK weichen meine Arbeitszeiten aktuell deutlich von der Norm ab. Leider kenne ich mich mit etwaigen Zuschlägen usw. überhaupt nicht aus, kann mir von euch jemand weiterhelfen, was ich alles ,,beantragen" kann? Ich habe bisher 1x an einem Sonntag und 1x an einem Feiertag gearbeitet, die restlichen Tage immer in Früh- oder Spätschichten Mo-Fr. Außerdem komme ich, da meine normale Arbeit ja auch noch erledigt werden muss, deutlich über meine wöchentliche Arbeitszeit hinaus. Die Kernzeit wird unter der Woche allerdings nicht überschritten, da diese von der Dienststelle auf das Schichtende erweitert wurde.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar :)

Spid

Zeitzuschläge sind vom AG auszuzahlen oder - wenn der TB es verlangt und ein solches existiert - faktorisiert einem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

unknown12321

Danke schon mal für deine Antwort. Allerdings habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich einen zusätzlichen Abrechnungsbogen ausfüllen muss. Und jetzt ist eben die Frage, was ich denn überhaupt ausfüllen könnte. Bezug nimmt meine Dienststelle nur auf den Feiertag.

Logisch erscheint mir das nicht, sie haben ja Zugriff auf meine Arbeitszeiterfassung, deswegen gehe ich eher davon aus, dass das Absicht ist und ich eben nur das bekomme was ich explizit separat erfasse.

Kryne

Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.

Kaiser80

Zitat von: Kryne in 21.04.2020 14:45
Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.

Kryne

Zitat von: Kaiser80 in 21.04.2020 14:49
Zitat von: Kryne in 21.04.2020 14:45
Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.

Naja mein AG bzw. mein Chef handhabt das halt so, dass Überstunden auch von uns eigenmächtig bei Notwendigkeit geleistet werden können und er einfach im Nachhinein die Erfassung unterschreibt, was der Anordnung gleichkommt.

Auf gut Deutsch, ich leiste Überstunden weil,

a) ich es für notwendig erachte

oder

b) diese mündlich vom Chef angeordnet werden

In beiden Fällen läuft diese Zeit erstmal aufs Gleitzeitkonto (oder wenn außerhalb der Zeiterfassung ins Leere, aber ist trotzdem erfasst). Dann schreibe ich einen Zettel mit den geleisteten Überstunden und vermerke von wem diese angeordnet wurden. Nun muss derjenige der drauf steht noch unterschreiben und sie werden dann als ÜST erfasst.

Die a) Variante ist sicher nicht in allen Abteilungen hier so der Fall. Ist bei uns einfach eine Absprache mit dem Chef, dass wir das so machen können. Bei Ausnutzen der a) Variante hätte diese sich dann vermutlich irgendwann erledigt und im Zweifel unterschreibt er halt einfach die Anordnung nicht und das wars.

Finde das jetzt organisatorisch nicht unbedingt schlecht. Zumindest funktioniert es einwandfrei.

unknown12321

Zitat von: Kaiser80 in 21.04.2020 14:49
Zitat von: Kryne in 21.04.2020 14:45
Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.

Bekannt sind die mich betreffenden Stunden auf jeden Fall, da ja angeordnet. Allerdings muss ich eben wie erwähnt anscheinend selbst dafür Sorge tragen, dass ich eine entsprechende Vergütung erhalte. Deshalb hier die Nachfrage, weil ich einfach nicht weiß, was ich geltend machen kann.

Spid

So der AG Dich mit einem kleinen Teil der vereinbarten Arbeitszeit in der Personalverwaltung einsetzen möchte, kann er das grundsätzlich tun, sofern es sich um keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt. Möchte er das nicht, kannst Du statt die Aufgabe des AG zu erfüllen auch mit etwa dem gleichen Aufwand Lohnklage beim ArbG erheben.

Kaiser80

Zitat von: Kryne in 21.04.2020 15:29
Zitat von: Kaiser80 in 21.04.2020 14:49
Zitat von: Kryne in 21.04.2020 14:45
Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.

Naja mein AG bzw. mein Chef handhabt das halt so, dass Überstunden auch von uns eigenmächtig bei Notwendigkeit geleistet werden können und er einfach im Nachhinein die Erfassung unterschreibt, was der Anordnung gleichkommt.

Auf gut Deutsch, ich leiste Überstunden weil,

a) ich es für notwendig erachte

oder

b) diese mündlich vom Chef angeordnet werden

In beiden Fällen läuft diese Zeit erstmal aufs Gleitzeitkonto (oder wenn außerhalb der Zeiterfassung ins Leere, aber ist trotzdem erfasst). Dann schreibe ich einen Zettel mit den geleisteten Überstunden und vermerke von wem diese angeordnet wurden. Nun muss derjenige der drauf steht noch unterschreiben und sie werden dann als ÜST erfasst.

Die a) Variante ist sicher nicht in allen Abteilungen hier so der Fall. Ist bei uns einfach eine Absprache mit dem Chef, dass wir das so machen können. Bei Ausnutzen der a) Variante hätte diese sich dann vermutlich irgendwann erledigt und im Zweifel unterschreibt er halt einfach die Anordnung nicht und das wars.

Finde das jetzt organisatorisch nicht unbedingt schlecht. Zumindest funktioniert es einwandfrei.
So kenne ich es auch. Als die Variante a) hier nach dem nasenprinzip ausartete haben "wir" dieses Verfahren (da ohnehin rechtlich nicht haltbar) eingestampft. Einzige Ausnahme: Sitzungstermine, die über den Gleitzeitrahmen hinausgehen.

Kaiser80

Zitat von: unknown12321 in 21.04.2020 15:40
Zitat von: Kaiser80 in 21.04.2020 14:49
Zitat von: Kryne in 21.04.2020 14:45
Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.

Bekannt sind die mich betreffenden Stunden auf jeden Fall, da ja angeordnet. Allerdings muss ich eben wie erwähnt anscheinend selbst dafür Sorge tragen, dass ich eine entsprechende Vergütung erhalte. Deshalb hier die Nachfrage, weil ich einfach nicht weiß, was ich geltend machen kann.
§8 TVÖD
Bei allem Respekt: DU sollst jetzt die Arbeit der Personalabteilung machen? Wenn du dies zu Kontrollzwecken für dich machst OK, scheint bei deinem AG ja leider notwendig zu sein. Ansonsten könnten die mich aber mal schön am Arsch lecken.


unknown12321

Zitat von: Spid in 21.04.2020 15:45
So der AG Dich mit einem kleinen Teil der vereinbarten Arbeitszeit in der Personalverwaltung einsetzen möchte, kann er das grundsätzlich tun, sofern es sich um keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt. Möchte er das nicht, kannst Du statt die Aufgabe des AG zu erfüllen auch mit etwa dem gleichen Aufwand Lohnklage beim ArbG erheben.

Über das Thema meiner Eingruppierung will ich gar nicht erst reden ::)

Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)

WasDennNun

Zitat von: unknown12321 in 21.04.2020 15:55
Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)
Nö, du schreibst denen die Zeiten auf und nimmst den höchsten Satz der dir da so §8 mäßig einfällt.
Ob es richtig gerechnet ist, können die dann kontrollieren.
Aber eigentlich ist es ja nicht so schwer:
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge etc. ist doch Flugs ausgerechnet, dann steht da am Ende ne Stunden zahl und fettig sind die Pommes.

Texter

Zitat von: Spid in 21.04.2020 13:46
Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.


Wunsch ist ungleich Antrag?

Zitat von: Kaiser80 in 21.04.2020 15:53
Bei allem Respekt: DU sollst jetzt die Arbeit der Personalabteilung machen? Wenn du dies zu Kontrollzwecken für dich machst OK, scheint bei deinem AG ja leider notwendig zu sein. Ansonsten könnten die mich aber mal schön am Arsch lecken.

Hälts Du die bloße Dokumentation der Zeiten auch schon "für Arbeit der Personalabteilung machen"? Kann der AG nicht dazu verpflichten?


Spid

Zitat von: Texter in 21.04.2020 19:30
Zitat von: Spid in 21.04.2020 13:46
Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.


Wunsch ist ungleich Antrag?

Durchaus. Der TE wollte aber etwas beantragen.

Zitat
Zitat von: Kaiser80 in 21.04.2020 15:53
Bei allem Respekt: DU sollst jetzt die Arbeit der Personalabteilung machen? Wenn du dies zu Kontrollzwecken für dich machst OK, scheint bei deinem AG ja leider notwendig zu sein. Ansonsten könnten die mich aber mal schön am Arsch lecken.

Hälts Du die bloße Dokumentation der Zeiten auch schon "für Arbeit der Personalabteilung machen"? Kann der AG nicht dazu verpflichten?

Zitat von: Spid in 21.04.2020 15:45
So der AG Dich mit einem kleinen Teil der vereinbarten Arbeitszeit in der Personalverwaltung einsetzen möchte, kann er das grundsätzlich tun, sofern es sich um keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt. Möchte er das nicht, kannst Du statt die Aufgabe des AG zu erfüllen auch mit etwa dem gleichen Aufwand Lohnklage beim ArbG erheben.

Texter

Also wenn ich morgens die Stechuhr betätige, mache ich Aufgaben der Personalverwaltung?

Darf der AG sowas in einer Dienstvereinbarung mit dem PR festlegen oder muss er es mir individuell auferlegen?