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[HE] Verbeamtung auf Lebenszeit ohne Gesundheitsuntersuchung?

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bettelmusikant:
Hallo,

die hessischen Dienststellen sind im Moment im engen Austausch mit den relevanten Ministerien. Auch für unsere Behörde gibt es schon Vorgaben bzw. Abstimmungen. Frage bei deiner Dienststelle mal nach.

Bei einem Wechsel BaP --> BaL kann nochmal eine Untersuchung erfolgen, muss aber nicht. Das entscheidet der Dienstherr.

Ergänzend:Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für eine amtsärztliche Untersuchung vor der Berufung in ein Beamtenverhältnis. Ausreichend ist eine ärztliche Untersuchung. Die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung vor der Berufung in ein Beamtenverhältnis wird aber empfohlen. Sie kann aber auch durch andere Ärzte erfolgen. In diesem Fall bestimmt die oberste Dienstbehörde, welche Ärzte mit der Durchführung beauftragt werden können.

mmp:

--- Zitat von: bettelmusikant am 22.04.2020 10:29 ---
Bei einem Wechsel BaP --> BaL kann nochmal eine Untersuchung erfolgen, muss aber nicht. Das entscheidet der Dienstherr.


--- End quote ---
Die Ermessensregelung gilt - wie in einem anderen Beitrag bereits erwähnt - nicht für Berlin. Hier gilt gem. § 8 Abs. 2 LBG BE
"Die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein anderes Beamtenverhältnis mit dem Ziel der späteren Verwendung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist auf Grund eines ärztlichen Gutachtens einer von der Dienstbehörde bestimmten Ärztin oder eines von der Dienstbehörde bestimmten Arztes festzustellen."
Grüße und bleibt gesund

LillithHessen:
Hallo,

danke für eure Antworten. Für die interessoierten, es war nicht die HLVo wo ich das herhab, sondern der Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 19.08.2015 (StAnz. 38/2015 Seite 953 ff.) betreffend „Ärztliche Begutachtung in Personalangelegenheiten des Öffentlichen Dienstes“, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen – 14. September 2015

Dort steht er kann es verlangen:

1.2 Ärztliche und amtsärztliche Untersuchung
(...)
Der Dienstherr kann aber von der zu untersuchenden Person die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens insbesondere dann verlangen, wenn eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung für die zu untersuchende Person oder für den Dienstherrn ist. Ein solcher bedeutsamer Fall, in dem eine Amtsärztin / ein Amtsarzt mit der Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens beauftragt wird, liegt insbesondere in den Fällen der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (vergleiche Ziffer 4) oder der Überprüfung der Dienstfähigkeit vor vergleiche Ziffer 2.3 und 5).

und er soll es nur, wenn die Einstellung wahrscheinlich ist.

4. Einstellungsuntersuchungen/Berufung in ein Beamtenverhältnis
nach § 10 HBG
4.1 Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen
Rechtsgrundlage sind die §§ 10 und 39 HBG.
Der Dienstherr soll eine amtsärztliche Untersuchung von Einstellungsbewerberinnen und Einstellungsbewerbern erst dann verlangen, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Einstellung besteht.

Aber ihr habt recht, ich ruf meine Geschäftsstelle an. Ich wollte erst mal so schauen um denen nicht das Gefühl zu geben, ich schiebe Panik. Aber evtl. wissen die schon was von einer Regelung zu diesem Fall.

Vielen Dank an alle!

Kleeblatt:
was lernt der Beamte über die Bedeutung der Wörter MUSS, SOLL, KANN??

kann--> Ermessen
soll -->  stark eingeschränktes Ermessen, ist in der Regel so zu vollziehen
muss --> kein Ermessen

wenn es hier eine Sollbestimmung und und diese aktuell nicht vollzogen werden kann, dann liegt das Problem wohl beim Dienstherren und kann dem Beamten nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Den Rest bitte mit dem zuständigen Personalamt klären.

LillithHessen:

--- Zitat von: Kleeblatt am 24.04.2020 20:58 ---Den Rest bitte mit dem zuständigen Personalamt klären.

--- End quote ---

Und genau das habe ich mit der Aussage


--- Zitat von: LillithHessen am 23.04.2020 09:07 ---Aber ihr habt recht, ich ruf meine Geschäftsstelle an. (...) Aber evtl. wissen die schon was von einer Regelung zu diesem Fall.

--- End quote ---

sagen wollen. ;)

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