Hallo,
ich bin bei der VBL Pflichtversichert in VBLKlassik und habe gleichzeitig die VBLExtra abgeschloßen mit Erwerbsunfähigkeitsabsicherung. Weiß jemand wie es in einem Versicherungsfall aussieht: Bekommt man dann eine Leistung aus beiden Versicherungen, sprich aus der Klassik und der Extra? - Oder wird das beides miteinander verrechnet?
Vielen Dank!