Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Welche Möglichkeit hat man auf die Stellenbewertung Einfluss zu nehmen?

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Alitalia:
Die Ausgangslage ist folgende: Die Stelle ist seit Jahren als "große E9" aka E9b TV-L bewertet. Nun sind jedoch diverse Querschnittsaufgaben dazu gekommen, die in meinen Augen eine E10 rechtfertigen " Stellen die ähnliche Aufgaben mit einem höheren Anteil haben sind nach E11 bewertet, an die detaillierte Stellenbewertung kommt man aber natürlich nicht.

Aus der Entgeltordnung zur E10: Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,  deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.
Der Prozentuale Anteil stellt dabei nicht das Problem dar, viel mehr werden die Querschnittsaufgaben nicht der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung" zugeordnet. Welche Kriterien müssen hier objektiv erfüllt sein, damit man dies entsprechend zuordnen kann? Wie kann/sollte man hier am besten argumentieren?
Natürlich steht einem immer der Klageweg offen aber jeder weiß wie lange das Ganze dann dauert und was für Konsequenzen das i.d.R. danach dann mitunter haben kann.

Spid:
Die jahrehntelange Rechtsprechung des BAG hat den unbestimmten Rechtsbegriff der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung" doch hinreichend mit Leben gefüllt.

Alitalia:
Und dennoch stellt es ein Problem dar. Wenn ich mal nach der Erläuterung von Haufe gehe, dürfte es an sich kein Problem darstellen: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-1111-besondere-schwierigkeit-und-bedeutung-der-taetigkeit_idesk_PI13994_HI7170553.html

Dennoch erfolgt keine passende Zuordnung.

Organisator:
Die Bewertung seitens des Arbeitgebers stellt eine unbedeutende Rechtsmeinung dar. Wenn Du eine andere Auffassung hast, ist - wie in anderen Bereichen auch - eine Klage der übliche Weg, um eine verbindliche Feststellung zu erhalten.

Ansonsten steht es dir natürlich frei, vorab deine Auffassung mit dem Arbeitgeber zu diskutieren.

Interessehalber: Wie sieht es denn im TV-L / H mit der Heraushebung durch besondere Verantwortung aus?

Spid:

--- Zitat von: Alitalia am 24.04.2020 13:04 ---Und dennoch stellt es ein Problem dar. Wenn ich mal nach der Erläuterung von Haufe gehe, dürfte es an sich kein Problem darstellen: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-1111-besondere-schwierigkeit-und-bedeutung-der-taetigkeit_idesk_PI13994_HI7170553.html

Dennoch erfolgt keine passende Zuordnung.

--- End quote ---

Wie viel Erfahrung und vertieftes Wissen im Eingruppierungsrecht des öD hast Du denn, um das zu beurteilen?

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