Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Welche Möglichkeit hat man auf die Stellenbewertung Einfluss zu nehmen?

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Alitalia:

--- Zitat von: Spid am 24.04.2020 13:10 ---
--- Zitat von: Alitalia am 24.04.2020 13:04 ---Und dennoch stellt es ein Problem dar. Wenn ich mal nach der Erläuterung von Haufe gehe, dürfte es an sich kein Problem darstellen: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-1111-besondere-schwierigkeit-und-bedeutung-der-taetigkeit_idesk_PI13994_HI7170553.html

Dennoch erfolgt keine passende Zuordnung.

--- End quote ---

Wie viel Erfahrung und vertieftes Wissen im Eingruppierungsrecht des öD hast Du denn, um das zu beurteilen?

--- End quote ---

Hätte ich unendlich viel davon würde es diese Fragestellung hier nicht geben.
Wie bereits o.g. gibt es Posten mit sehr ähnlichen Aufgaben, jedoch anderen Anteilen am Gesamtarbeitsplatz die mit E11 bewertet werden.

Für mich wären u.a. diese Punkte interessant, da sind wir ja bei weiteren Punkten die wieder nicht klar sind.
durch die Bearbeitung besonders wichtiger oder grundsätzlicher Fachbereiche,
durch die Größe des Aufgabengebiets,
durch die finanzielle Verantwortung,

Würde man Personen des ehemals. g.D. unterstellt haben würde sich die Frage erübrigen:
Trägt der Beschäftigte die Verantwortung für größere Arbeitsbereiche bei Unterstellung qualifizierter Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes oder einer großen Anzahl von Mitarbeitern mit besonderen Anforderungen an die Menschenführung, kann die "Bedeutung" einer Tätigkeit bejaht werden.

Organisator:
Gut. Was ist denn deine konkrete Frage?

Spid:
Die Bewertung durch den AG ist tariflich unbeachtlich.

Man kann bei aufeinander aufbauenden Fallgruppen nicht irgendwo in der Mitte anfangen, da Umstände, die für die Begründung eines tariflichen Merkmals verwandt wurden, verbraucht sind. Geht man vom Vorliegen der Tätigkeitsmerkmale der E9b Fg. 2 oder 3 aus, wäre zunächst zu prüfen, ob sich die auszuübende Tätigkeit durch eine gewichtige, erhebliche Verantwortung aus der ohnehin schon verantwortungsvollen Tätigkeit eines Beschäftigten der E9b Fg. 2/3 heraushebt, denn die TVP fordern hier eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit. Dann ist zu prüfen, ob eine gewichtige, erhebliche Heraushebung in der Schwierigkeit aus der ohnehin bereits schwierigen Tätigkeit von Beschäftigten der E9b Fg. 1 vorliegt und ob zusätzlich auch eine Heraushebung in der Bedeutung der ohnehin schon sehr bedeutsamen, weil besonders verantwortungsvollen Tätigkeit von Beschäftigten der E9b Fg. 1 vorliegt.

Alitalia:
Naja die Bewertung durch den AG ist erst einmal maßgeblich für die Bezahlung, wenn man damit dann nicht einverstanden ist bleibt ja quasi nur der Klageweg.

Die von dir genannten Punkte sind in meinen Augen auch immer schwer zu definieren, wenn man dann danach sucht wird man mitunter nur mit neuen zu definierenden Punkten betraut.

In meinen Augen haben die TVP die Grenzen da sehr hoch angesetzt, was dazu führt, dass sich der Vorgesetzte eines E9a Beschäftigten mit E9b zufrieden geben muss, was lediglich 160€ netto Differenz in der Endstufe ausmacht.

Spid:
Entgeltgruppen bilden grundsätzlich keine Hierarchien ab. Ein Vorgesetzter kann auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe sein als seine Untergebenen.

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