Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beamter gD + Master = E 13 ??
Dienstwagen:
--- Zitat von: 2strong am 25.04.2020 19:14 ---Als Zollinspektor machst Du Deinen Master, bewirbst Dich beim Zoll, beim BKA oder einer anderen Bundesbehörde (oder - mit ggf. leicht abweichenden Bedingungen - bei Ländern und Kommunen) auf extern ausgeschriebene h. D.-Dienstposten, besteht das Auswahlverfahren, wirst (üblicherweise in der Funktiin eines Referenten) eingestellt auf Basis von § 24 BLV, arbeitest 2,5 Jahre als Referent, verbleibst in der Zeit in Deinem Status als Zoll(ober)inspektor, bekommst die Laufbahnbefähigung zugesprochen, bewährst Dich noch weitere sechs Monate auf Deinem h. D.-Dienstposten (Probezeit) und wirst dann zum Regierungsrat ernannt. Ende der Geschichte.
Mit Kriminologie legst Du Dich natürlich sehr eng auf wenige in Frage kommende Behörden und Dienstposten fest. Ich rate Dir da eher zum Mainstream (BWL oder so).
--- End quote ---
Gilt der fett markierte Teil auch für Tarifbeschäftigte, die vor einer Verbeamtung 2,5 Jahre Laufbahnbefähigung erwerben müssen? Wird man also erst nach 3 Jahren Beamter auf Probe?
2strong:
Jein.
§ 24 BLV gilt für Tarifbeschäftigte natürlich nicht. Auch ist eine über die 2,5-jährige hautberufliche Tätigkeit zur Erlangung der Laufbahnbefähigung hinausgehende Erprobungszeit nicht Voraussetzung für eine Verbeamtung.
Sollte man nach Studienende sein erstes Arbeitsverhältnis beim späteren Dienstherrn begründen, kann es also tatsächlich sein, dass dieser den Tarifbeschäftigten nach 2,5 Jahren verbeamtet. Für alle, die zunächst 2,5 Jahre oder länger in der Privatwirtschaft oder bei einem anderen öffentlichen Arbeitgebern tätig waren, wird es de facto immer erst eine sechsmonatige Probezeit im Tarifbeschäftigtenverhältnis geben, bevor eine Verbeamtung vorgenommen wird. Auch entsprechende Beschäftigungsdauern von 12 oder 18 Monaten vor einer Verbeamtung sind nicht unüblich.
Dienstwagen:
Alles klar, danke.
Dann hätte ich noch ein Frage.
Nach $ 21 Abs. 2 BLV haben Volljuristen automatisch die Laufbahnbefähigung zum hD. Jetzt weiß ich zumindest von einer Behörde, dass die neuen Juristen 6 Monate E13 sind, Das ist also dann die von dir erwähnte Probezeit, die später auch auf die Stufenlaufzeit als Beamter angerechnet wird. Die 6 Monate sind nicht etwa notwendig, weil das Referendariat nur 24 statt 30 Monate (2,5 Jahre) dauert. Dann würde das alles Sinn ergeben.
2strong:
Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Wer auf Basis § 24 BLV den Laufbahngruppenwechsel anstrebt, soll keinen Vorteil ggü. externen Bewerbern haben. Diese externen Bewerber haben alle, ausnahmslos, eine sechsmonatige Probezeit zu absolvieren. Und genau die wird dem Beamten hier auch abverlangt. Im Grunde ist es also ein Vorteilsausgleich.
Thomber:
Grüße Euch.
Das Thema kocht hier ja regelmäßig auf, bin aber erfreut immer auch wieder Neues/ Interessantes zu lesen.
Aus der Praxis (Stellenausschreibungen und Telefonaten) kann ich Folgendes bestätigen:
Ja, es gibt Behörden, wo man sich mit einem Master erfolgreich auf eine Stelle hD bewerben kann UND danach dann dort seine "Berufspraktische Zeit" ableisten kann, bevor man z.B. die A13hD erhält.
Diese korrekte und offene Verfahrensweise wird aber, z.B. im Land Berlin und im Geschäftsbereich BMVg anders gehandhabt. Dort verlangt man regelmäßig, dass die vollständige Laufbahnbefähigung (Masterabschluss plus Berufszeit im hD) bereits vorliegt. Berlin + BMVg bedienen sich dabei auch gerne Hinweisen auf "Aufstiegs-Assessments", die man zuvor erstmal gewonnen haben muss.
Master im naturwissenschaftlichen und im wirtschaftlichen Bereich meine ich nicht. Aber je näher der Master an die Qualifikation der "Volljuristen" heranreicht, desto mehr Gegenwind wirst du spüren.
Ich würde heute noch immer sagen... nebenberufliches Studium lohnt nur, wenn du danach dich extern bewirbst. Auf einen innerbehördlichen Aufstieg zu hoffen ist vergebens.
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