ganz so einfach ist es nicht, das BMI hat sich intensiv damit befasst und ist zur (vorläufigen) Einschätzung gelangt, dass die weltweite Reisewarnung des AA in der aktuellen Form nicht ausreichend ist um eine Lohnfortzahlung bei selbst verschuldeter Quarantäne zu verneinen.
Ja, es mutet leicht wahnsinnig an, nun Urlaub außerhalb des Heimatorts zu machen, aber wir haben kein Reiseverbot, nur eine Warnung. Wer meint, eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, ist erst einmal nicht Schuld, wenn er aufgrund einer Allgemeinverfügung in häusliche Isolation muss. Auch müsste ihm wohl grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden (z.B. durch eine Reise nach Wuhan auf den dortigen Wildtiermarkt) um einen Ausschlussgrund gerichtsfest zu manifestieren...