Hallo zusammen,
ich, Quereinsteiger mit FH-Diplom, keine Teilnahme oder Abschluss an Angestelltenlehrgängen für den Verwaltungsbereich, arbeite als springender Leistungssachbearbeiter an verschiedenen Standorten eines kommunalen Jobcenters in NRW. Standortwechsel können wöchentlich durchgeführt werden, Wechsel zwischen verschiedenen Leistungsteams eines Standortes auch unter der Woche. Dabei sind je nach Standort/Leistungsteam unterschiedliche Aufgabenzuschnitte gegeben, wenn Sondersachbearbeitungen (z. B. für Unterhaltsheranziehung, Selbständige, EU-Ausländer, Neufälle) eingerichtet wurden oder Fachassistenten in unterschiedlichem Umfang Aufgaben wahrnehmen (ob sie sie im Einzelfall wahrzunehmen haben, weiß ich nicht).
Die Einstellung erfolgte seinerzeit in EG 9. Durch meinen Antrag nach § 29b TVÜ-VKA bin ich seit dem 01.01.2017 in EG 9c eingruppiert.
Allgemein: Ist die Eingruppierung von Leistungssachbearbeitern in kommunalen Jobcentern in EG 9c grundsätzlich zutreffend?
Speziell: Bietet die Besonderheit der oben beschriebenen Springertätigkeit Raum für eine abweichende Eingruppierung? Wenn ja, unter welchen Umständen ginge es in welche Richtung?
Falls noch weitere Informationen zum Sachverhalt erforderlich sind, bitte nachfragen.
Gruß
Data