Autor Thema: Kündigungsfrist während bzw. mit Elternzeit - richtig berechnen  (Read 2938 times)

patriot

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Liebes Forum,

meine Frau ist seit November 2012 bei einem Landkreis beschäftigt , seit Januar 2017 in Elternzeit. Sie möchte sich nun bei einem anderen Arbeitgeber bewerben, wir rätseln gerade aber über die Kündigungsfrist.

Ich hätte vermutet Anstellung bis maximal 5 Jahre – Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende bin mir aber nicht ganz sicher wie sich das mit der Elternzeit verhält, hätte vermutet wie bei stufenaufstieg zählt die Zeit einfach nicht.
Hat hier jemand für mich nen Tipp ggf. mit einem Link.

Herzlichen Dank

Spid

  • Gast
Elternzeit ist Beschäftigungszeit i.S.d. §34 Abs. 3 TVÖD. Maßgeblich ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses, die einzige Ausnahme ist in der genannten Norm selbst normiert.

patriot

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Lieber Spid, ich hatte als jahrelanger mitleser schon etwas auf deine Antwort gehofft :)

Daraus schließe ich

(3) 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.

Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende oder? Ein Ja oder Nein würde mir - absolut- genügen :)

Spid

  • Gast
Sofern es kein befristetes Arbeitsverhältnis ist, ist das zutreffend.

WasDennNun

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Und immer schön daran denken: Man kann einvernehmlich auch vorher den Vertrag auflösen.