Derzeit bin ich in NRW bei einer Kommune mit einer Zulage eingruppiert, da mein Studium nicht als Verwaltungsausbildung anerkannt wird.
Ich beziehe daher EG 8 mit Zulage auf EG10.
Der nächste Angestelltenlehrgang 2 startet erst in zwei Jahren.
- Gibt es privat die Möglichkeit einen ALG 2 auf eigene Kosten als Fernstudium zu absolvieren, der dann anerkannt wird? ich habe nur ein Fernstudium an dem GIBT Colleg in Berlin gefunden. Allerdings mit 400 Stunden Präsenzpflicht. Daher kann ich diese Option nicht wahrnehmen.
- was passiert, wenn ich auf den nächsten ALG 2 meiner Kommune warte und dann innerhalb der 2,5 Jahre, die die Weiterbildung läuft, schwanger werde? Besteht automatisch Anspruch auf Unterbrechung oder kann man auch den Anspruch auf Teilnahme verlieren?
- Angeblich wird man nach 20 Jahren im öffentlichen Dienst eh - auch ohne ALG 2 - eingestuft, wenn man eine höhere Tätigkeit wahrnimmt.
Stimmt das? Kann mir jemand die Rechtsgrundlage dazu sagen?
Ich finde nichts, aber habe diese Information aus unserer Personalabteilung.
Das würde für mich bedeuten, dass ich in 15 Jahren Minimum offiziell ohne Zulage in die EG10 könnte.
Sofern dies der Fall ist: kann man sich dann auch allgemein auf Stellen im gehobenen Dienst bewerben oder ist die Eingruppierung auf die Tätigkeit bezogen, die ausgeführt wird? Für mögliche Auswahlverfahren würde ja dann immer noch der ALG 2 fehlen oder ist das erfahrungsmäß nicht mehr relevant?
Vielen Dank für euere Zeit und Mühe !!!