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Frage zu einer möglichen Eingruppierung

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Luftpumpe39:
Guten Abend,

ich habe eine Frage an euch. Dazu möchte ich euch einen kleinen Fall schildern.

Eine Freundin von mir hat keine Verwaltungsausbildung. Trotzdem hat sie eine Anstellung im öffentlichen Dienst gefunden. Seit geraumer Zeit bekommt sie sogar eine Zulage nach 9b, obwohl sie ja eigentlich keine Verwaltungsausbildung hat. Ihre Frage wäre, ob ihr die Zulage zu recht gewährt wurde. Sie hat in diesem Zusammenhang auch etwas von billigem Ermessen erwähnt. Dieses muss der AG anwenden. Hier ist dann der AG zu dem Ergebnis gekommen, dass ihr die Zulage gewährt werden kann. Macht hier nicht eigentlich die neue Entgeltordnung dem ganzen einen Strich durch die Rechnung, wonach "ungelernte" Kräfte doch eigentlich nur EG 5 bekommen können?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar :-)

Spid:
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

Lars73:
Keiner der Tarifverträge im öffentliche Dienst würden eine Zulage nach E9b verhindern. Soweit es um die Regelungen zur Prpfungspflicht geht verhinden diese ggf. eine Eingruppierung in die E9b. Sie regeln aber ggf. eine entsprechende Zulage.

Spid:
TVöD VKA, TV-V, TV-N, TVÖD Bund, TV Autobahn, TV-L und TV-H fallen doch ohnehin raus, sonst wäre die Frage im entsprechenden Unterforum gestellt worden.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 28.04.2020 09:44 ---TVöD VKA, TV-V, TV-N, TVÖD Bund, TV Autobahn, TV-L und TV-H fallen doch ohnehin raus, sonst wäre die Frage im entsprechenden Unterforum gestellt worden.

--- End quote ---
Aaaaah ja! TE machen keine Fehler!

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