Autor Thema: Beantragte Zulage seit 4 Monaten weder genehmigt noch abgelehnt  (Read 7345 times)

Casimir

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Anfang Januar wurde aufgrund höherwertige Tätigkeiten eine Zulage rückwirkend zum 01.11.2019 beantragt, da die tariflichen Voraussetzungen vorliegen. Seit Mitte Januar liegt dieser Antrag nun beim VL zur Genehmigung und bis jetzt kam weder eine Ablehnung, noch eine Zusage.
Habe ich für den Monat November 2019, aufgrund der 6 monatigen rückwirkenden Frist trotzdem noch Anspruch auf die Zulage?
Kann man gegen dieses "Aussitzen" der Entscheidung für oder gegen eine Genehmigung etwas unternehmen?

Spid

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Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungsanspruchs, hier also des Zahltags des Novembergehalts (29.12.19). Mithin wäre noch ein Monat Zeit, so es denn eine Zulage gäbe, die man wegen einer höherwertigen Tätigkeit beantragen könnte. Das ist jedoch nicht der Fall.

Schokobon

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§ 14 Abs. 1 TVÖD Bund sieht keinen Antrag und auch keine "Entscheidung" vor.

Als erstes würde ich mal nachfragen woran es denn gerade konkret hakt.

Spid

  • Gast
Wo im Sachverhalt wäre von einer nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit die Rede?

Schokobon

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Habe ich schludrigerweise dazufantasiert.

Organisator

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Wo im Sachverhalt wäre von einer nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit die Rede?

In welchen Fällen gibt es denn eine Zulage für nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten? Wäre der TB dann nicht höhergruppiert?

Spid

  • Gast
In welchen Fällen müßte eine Zulage beantragt werden?

Casimir

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Die höherwertigen Tätigkeiten wären befristet. 
Die Feststellung der höherwertigen Tätigkeiten wurden von meinem direkten Vorgesetzten in Absprache mit dem Personalchef festgestellt und dem VL m.d.B. um Bewilligung bis Ende 2020 vorgelegt.

Spid

  • Gast
Also geht es um die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit? Und diese wurde noch nicht vom AG wirksam übertragen?

Casimir

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Doch....ich übe diese höherwertige Tätigkeit seit 01.11.19 aus.

Spid

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Ob die Tätigkeit ausgeübt wird, ist tariflich unbeachtlich. Sie wurde also von jemandem übertragen, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf?

Casimir

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Die Person,  die Arbeitsverträge schließen darf, hat um die Gewährung beim VL gebeten. Übertragen wurden die Aufgaben von einer Fachruppenleitung. ;D

Spid

  • Gast
Sofern der AG - das ist nicht subalternes Führungspersonal - die Tätigkeit nicht wirksam (nur vorübergehend) übertragen hat, besteht kein Anspruch. Sobald die Tätigkeit wirksam nur vorübergehend übertragen worden ist, besteht nach einem Monat der Ausübung ein Anspruch auf die Zulage, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, es ist ein Automatismus.

Casimir

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Vielen lieben Dank.