LOB Auszahlung geringer bei unterjährigem Arbeitsplatzwechsel?

Begonnen von FrankG1, 29.04.2020 19:18

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

FrankG1

Angenommen ein Angestellter kündigt seine Stelle zum 30.6. eines Jahres.
Berechnet sich die LOB, die dann im Folgejahr an ihn ausgezahlt wird, dann nur auf Grundlage eines halben Jahresgehalts?

Die Ziele, die ursprünglich für das ganze Jahr vereinbart worden waren, sind im Zeitraum bis zum Ausscheiden erreicht worden.

was_guckst_du

...kommt auf den Inhalt der entsprechenden Dienstvereinbarung an...wer sollte diese denn hier kennen?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

FrankG1

Tja, die DV habe ich leider nicht mehr.
Anders gefragt: Wie ist es denn bei den Kommunen üblich?

Spid

Wir reden über tausende AG - da ist von kein Anspruch über anteiliger Anspruch bis voller Anspruch alles üblich.

WasDennNun

Zitat von: FrankG1 am 29.04.2020 19:52
Tja, die DV habe ich leider nicht mehr.
Anders gefragt: Wie ist es denn bei den Kommunen üblich?
Wer weg ist bekommt nüscht, außer er klagt, dann aber nur vielleicht, weil man dann die DV aus der Schublade zieht und nachschaut.
So scheint es bei den Kommunen üblich.

Lorenzo von Matterhorn

Zitat von: WasDennNun am 29.04.2020 21:13
Zitat von: FrankG1 am 29.04.2020 19:52
Tja, die DV habe ich leider nicht mehr.
Anders gefragt: Wie ist es denn bei den Kommunen üblich?
Wer weg ist bekommt nüscht, außer er klagt, dann aber nur vielleicht, weil man dann die DV aus der Schublade zieht und nachschaut.
So scheint es bei den Kommunen üblich.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Aussage in dieser Pauschalität schlicht unzutreffend ist.

Über die Beurteilung eines möglichen Anspruchs hat Spid alles gesagt.