Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung nach Einstellung beim Bund
AgentK:
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Einstufung nach einem Wechsel als Tarifbeschäftigter vom Land Berlin (TvL) zum Bund TVöD (Bund).
Bisherige Eingruppierung in Berlin: E 10 Stufe 3
Eingruppierung beim Bund: E 12 Stufe 1
Bei der Prüfung von § 16 Abs. 3 TVöD (Bund) wird damit argumentiert, dass die Tätigkeit nicht gleichwertig ist.
Muss die Tätigkeit wirklich 100%ig gleichwertig sein?
Kann man die Stufe nur anerkannt bekommen, wenn man in der gleichen Entgeltgruppe ist?
Vielen Dank
Stefan
Spid:
Es liegt im Ermessen des AG.
AgentK:
Okay also muss ich auf meinen neuen AG einquatschen und hoffen das er sich nochmal überzeugen lässt ;)
WasDennNun:
Es ist doch schon mal mehr als großzügig, dass der AG überhaupt eine kann Regelung in Erwähnung gezogenen hat, was willst du mehr?
war ironisch gemeint.
Wenn der AG kein Verständnis dafür hat, das du mit dem Wechseln nicht weniger Geld verdienen möchtest (Sprich Stufe 2), dann solltest du weiter suchen.
AgentK:
Leider habe ich die genaue Stufenzuordnung erst nach der Arbeitsaufnahme mitgeteilt bekommen....
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