Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Eingruppierung nach Einstellung beim Bund

<< < (2/2)

Organisator:
Dann ists zu spät. Höhere Stufen als die, auf die ein Anspruch besteht, können gewährt werden, wenn die vorangegangene Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist und die höhere Stufenzuordnung zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich ist.

Der Personalbedarf ist in deinem Fall bereits gedeckt.

WasDennNun:
Dann frage nach ob du eine Zualge nach §16 bekommen kannst:

Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein
bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.
2
Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2
zusätzlich erhalten. 3
Beide Zulagen können befristet werden. 4
Sie sind auch als
befristete Zulagen widerruflich und gelten als Tabellenentgelt gemäß § 15.




Und wenn nicht, dann such dir einen neuen AG oder freue dich über den Job.

AgentK:
Okay vielen Dank.

Ich werde mal nachfragen ob sie dann eine Zulage gewähren.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version