Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung von 9a in 9b
Jemand:
Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Ich bin seit September 2016 im öffentlichen Dienst. Gestartet mit der 9a Stufe 1.
Im Juli 2018 wurde ein Antrag auf Überprüfung der Stellenbewertung gestellt. Ergebnis: Eine Höhergruppierung in die 9b rückwirkend zum Juli 2018.
Ich war bis letzten Monat in der 9a Stufe 3. Die Höhergruppierung wurde nun umgesetzt mit der 9b Stufe 2. Von meiner Personalabteilung wurde mir aber eine stufengleiche Höhergruppierung angekündigt.
Heute dann meine Überraschung, meine Bezüge wurden vom LBV gekürzt.
Grundlage ist, dass man davon ausgeht, dass ich im September 2019 nach der Höhergruppierung in die 9b Stufe 2 gekommen wäre. Die Höhergruppierung wurde erst jetzt umgesetzt.
Ich habe seit September 2019 die Bezüge für 9a Stufe 3 erhalten. Durch die rückwirkende Abwicklung der Höhergruppierung entsteht dabei ein zu viel gezahlter Betrag von ca. 169 €, der mir jetzt von meinen Bezügen abgezogen wurde.
Was ist nun richtig? 9b Stufe 2 bis Juli 2020 oder direkt 9b Stufe 3?
Ich wäre echt dankbar, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte. :-)
Viele Grüße
Spid:
2018 gab es keine E9a und keine E9b, es gab nur die E9 mit regulären und mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Eine Eingruppierung in die E9 mit regulären Stufenlaufzeiten aus der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten war keine Höhergruppierung, die Stufenlaufzeit lief einfach weiter. Du bist im September 2017 in E9 Stufe 2 gekommen, wurdest zum 01.01.2019 in E9b Stufe 2 so übergeleitet, daß Du im September 2019 in E9b Stufe 3 gekommen bist.
Jemand:
Danke, Spid.
Also wäre es so richtig:
Juli 2018 - Überleitung in 9 mit regulären Stufenlaufzeiten Stufe 2, Stufenlaufzeit läuft einfach weiter
01.01.2019 - Überleitung in die E9b
Ab September 2019 - E9b Stufe 3
April 2020 - Umsetzung der Höhergruppierung und Nachzahlung der Differenz von September bis April, richtig?
Wie verhält man sich richtig, wenn das LBV anders argumentiert? Sie berufen sich darauf, dass es wie folgt ist
Juli 2018 - Überleitung in 9 mit regulären Stufenlaufzeiten Stufe 2, Stufenlaufzeit beginnt neu.
01.01.2019 - Überleitung in die 9b
Seit Sept 2019 - Gezahlt 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten Stufe 3, Anspruch aber "nur" 9 mit regulären Stufenlaufzeiten Stufe 2
01.01.2019 - Überleitung in die E9b Stufe 2
April 2020 - Umsetzung der Höhergruppierung und Rückforderung der zu viel gezahlten Differenz zwischen 9a Stufe 3 und 9b Stufe 2
Wie geht man damit um, wenn das LBV an dieser Argumentation festhält?
Spid:
Eingruppierungsfeststellungsklage
Jemand:
Dankeschön, ich hoffe mal nicht, dass es so weit gehen muss.
Wenigsten weiß ich jetzt schon mal, wie es richtig wäre! :-)
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