Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
Dara:
Hallo Miteinander,
ich habe mich hier im Forum durchgelesen und mir ist immernoch nicht klar, wie man bei der Berchnung der Stufensteigerung mit Teilmonaten umgeht.
Beispiel : Elternzeit 16.10.18 - 18.04.19
Ursprünglicher Stufensprung war zum 01.01.20.
Ist der nächste Stufensprung nun nach 01.01.20 + 17 Monaten oder nach 19 Monaten?
Wenn ihr eine Quelle dazu hättet, wäre es doppelt super- Danke!
Spid:
Du mußt taggenau rechnen.
Dara:
Wirklich? Das ist jetzt was ganz neues für mich. Wo steht das?
Spid:
§17 Abs. 3 Satz 2 TV-L spricht von „Zeiten“, nicht von Monaten. Stufenaufstiege erfolgen stets taggenau (§16 Abs. 3 TV-L).
Dara:
Wow, so spizfindig muss man den Tarif lesen!?
Ich werde mir zum Vergleich mal andere Regelungen anschauen, um zu sehen, ob der feine Unterschied sich bestätigt.
Danke Spid, was für eine Überraschung!
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