Autor Thema: Neuanstellung nach EG 5 auf Städtischen Bauhof  (Read 3443 times)

HalloBallo

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Hallo an alle.
Für mich ist die TvöD komplettes Neuland.
Ich informiere mich gerade aus einer Bewerbung heraus.
Ich habe mich auf eine Stelle als Gärtner in einem Städtischen Bauhof beworben. Ausgeschrieben wurde diese Stelle mit Vergütung nach TvöD eg5.
Nun meine Frage ich arbeite seit fast 13 Jahren ( inkl. Ausbildungszeit) in meinem Beruf habe einige Weiterbildungen besucht und besitze den Führerschein der Klasse CE.
Ist es möglich eine höhere Eingruppierung zu verhandeln? Wenn ja wie? Angestrebt wäre von mir Eg7.
Ist durch meine langjährige Berufserfahrung ein Einstieg in Stufe 3 der jeweiligen Eg möglich?

Ich freue mich über eure Antworten. :)

Spid

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Antw:Neuanstellung nach EG 5 auf Städtischen Bauhof
« Antwort #1 am: 01.05.2020 14:47 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sofern die auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E5 führt, bleibt es dabei.

Anspruch besteht auf Berücksichtigung von einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren und Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Darüberhinaus kann der AG förderliche Berufserfahrung berücksichtigen, ein Anspruch besteht indes nicht.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Neuanstellung nach EG 5 auf Städtischen Bauhof
« Antwort #2 am: 01.05.2020 19:31 »
Die Eingruppierung in EG5 ist für diese Tätigkeit üblich.

Spid

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Antw:Neuanstellung nach EG 5 auf Städtischen Bauhof
« Antwort #3 am: 01.05.2020 19:58 »
Da es sich um eine Tätigkeit nach Teil A Abschnitt I Ziff. 2 handelt, hängt das stark vom Bundesland ab. Das Entgeltgruppenverzeichnis in NW listet den Hilfsgärtner in E4, den Gärtner, der in seinem Beruf tätig wird, aufgrund dreijähriger Berufsausbildung in E6 und Gärtner mit weiteren Heraushebungen in höheren Entgeltgruppen. E5 wäre für einen Gärtner in NW also eine unübliche Eingruppierung.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Neuanstellung nach EG 5 auf Städtischen Bauhof
« Antwort #4 am: 01.05.2020 20:47 »
Ok, ich präzisiere. In B-W eine übliche Eingruppierung

HalloBallo

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Antw:Neuanstellung nach EG 5 auf Städtischen Bauhof
« Antwort #5 am: 01.05.2020 20:53 »
Danke schon einmal für die Antworten. Was ist ein TB? ::)
Dann konkretisieren wir das Bundesland genauer. Es handelt sich um Sachsen.

Spid

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Antw:Neuanstellung nach EG 5 auf Städtischen Bauhof
« Antwort #6 am: 01.05.2020 21:14 »
TB=Tarifbeschäftigter

sr4711

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Antw:Neuanstellung nach EG 5 auf Städtischen Bauhof
« Antwort #7 am: 02.05.2020 01:41 »
Um in die EG7 zu kommen musst du ausgehend von der EG5 höherwertige Tätigkeiten übernehmen (=wirksam als auszuübende Tätigkeit durch die Stelle, die auch die Arbeitsverträge bei dem ggf. zukünftigen Arbeitgebern schließt, übertragen bekommen).

Darauf hast du keinen Anspruch. Wenn es solche Tätigkeiten zu vergeben gäbe in Zukunft, wäre es recht wahrscheinlich, dass du dich erneut - dann intern - bewerben müsstest.

jenna11

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Antw:Neuanstellung nach EG 5 auf Städtischen Bauhof
« Antwort #8 am: 04.05.2020 11:42 »
Danke schon einmal für die Antworten. Was ist ein TB? ::)
Dann konkretisieren wir das Bundesland genauer. Es handelt sich um Sachsen.

Dann kommt es darauf an, ob es wie z.b. in NRW einen landesbezirklichen Tarifvertrag zum TVÖD im Bereich des KAV Sachsen gibt!