Hallo,
ich bin neu hier und habe eine kurze Frage:
Ich bin momentan in EG 5 Stufe 5 eingestuft. Ich habe jetzt den Zuschlag für eine ganz neu geschaffene Stelle, EG 9a, beim selben AG, in der gleichen Abteilung bekommen. Meine Aufgaben entsprechen überwiegend meinen bisherigen Aufgaben. Ich habe bereits seit einiger Zeit diese höherwertige Tätigkeit ausgeübt, wurde aber bisher nicht höhergruppiert.
Gem. § 16 Abs. 2, Satz 2 TV-L erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis.
Bedeutet das, dass ich in EG 9a, Stufe 5 eingestuft werden muss/kann?