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Beförderung bei Bewährung in der Probezeit & Wechsel der Organisationseinheit?

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Texter:
Ist die Planstelle denn weiterhin A12? Falls nicht, wäre nach meinem Verständnis eine Beförderung doch bereits aus diesem Grund ausgeschlossen.

Jacob:

--- Zitat von: Texter am 04.05.2020 20:09 ---Ist die Planstelle denn weiterhin A12? Falls nicht, wäre nach meinem Verständnis eine Beförderung doch bereits aus diesem Grund ausgeschlossen.

--- End quote ---

Die Planstelle, auf die sich Verwaltungsbeamter A in diesem fiktiven Fall beworben und letztendlich das Auswahlverfahren gewonnen hat ("Verwaltungsreferat 2"), ist eine A12-Stelle.

Im "Ausbildungsreferat 1", in das Verwaltungsbeamter A aus organisatorischen Gründen für die Aufstiegsausbildung umgesetzt wird, gibt es keine festen Planstellen. Die Verwaltungsbeamten werden - losgelöst von der o.g. Fallkonstellation der A12-Stelle & der Frage der Beförderung - grundsätzlich mit der vorhandenen Besoldungsgruppe (z.B. A10, A11) im "Ausbildungsreferat 1" quasi geparkt, bis nach dem erfolgreichen Aufstieg einen Ernennung zum Regierungsrat (A13) erfolgt.

2strong:

--- Zitat von: Texter am 04.05.2020 20:09 ---Ist die Planstelle denn weiterhin A12? Falls nicht, wäre nach meinem Verständnis eine Beförderung doch bereits aus diesem Grund ausgeschlossen.

--- End quote ---
Für die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit zzgl. anschließender Erprobung ist man auf einer h. D.-Planstelle eingewiesen. Insofern ist eine Beförderung zum Amtsrat möglich.

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