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schwangere Erzieherin umsetzen anstatt Beschäftigungsverbot

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Ole:
Guten Morgen,

wir haben eine schwangere Erzieherin. Sie war auch beim Betriebsarzt und der meinte, ein Einsatz im Hortbetrieb sei weiterhin möglich, wenn Regeln eingehalten werden. Die können wir einhalten und haben die Dame in den Hort umgesetzt. Diese weigert sich nun auf Grund der Coronasituation im Hort zu arbeiten und möchte, das wir ihr ein Beschäftigugnsverbot aussprechen... nun meine Frage, kann ich sie in die Verwaltung umsetzen?

Kat:
Der Arbeitgeber spricht kein Beschäftigungsverbot aus, das macht der Arzt. Und was soll eine Erziehrin in der Verwaltung tun? Rechtsgutachten schreiben?

Lars73:
@Kat
Der Arbeitgeber kann gemäß § 13 (1) Nr. 3 MuSchG ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.

@Ole
Soweit dies Arbeitsvertraglich möglich und auch zumutbar ist.

Spid:
Genehmigung zur Kündigung bei der zuständigen Behörde beantragen und kündigen. Man muß nicht nach Möglichkeiten für AN suchen, die renitent die Arbeit verweigern.

Feidl:
Schwangere kündigen?  ???
Das wird die Kommune wohl kaum durchbekommen, nicht wegen sowas.

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