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schwangere Erzieherin umsetzen anstatt Beschäftigungsverbot

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Lars73:
Wenn sie sich weigert zu arbeiten wäre eine Kündigung grundsätzlich möglich. Man kann sich streiten ob man vorher abmahnen muss. Wäre wohl geboten.

Die Gefährdungseinschätzung des Betriebsarztes erscheint vertretbar und hätte gute Chancen auch vor Gericht akzeptiert zu werden. Wenn es individuelle Risikofaktoren gibt könnte der behandelnde Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen.

Kryne:

--- Zitat von: Kat am 05.05.2020 07:14 ---Der Arbeitgeber spricht kein Beschäftigungsverbot aus, das macht der Arzt. Und was soll eine Erziehrin in der Verwaltung tun? Rechtsgutachten schreiben?

--- End quote ---

Also ich mache hier als Ingenieur ausreichend Verwaltungskleinkram nebenher mit, für den ich weder eine Ausbildung noch sonst was bräuchte.

Setz mir hier Jemanden hin der nicht völlig bescheuert ist, gib mir nen halben Tag Zeit für Erklärungen und die Person wäre schon mal jeden Tag 1-1,5 Stunden beschäftigt. Gut hierbei ist jetzt eingerechnet, dass die Person das vermutlich nicht so schnell abarbeiten würde wie ich zur Zeit.

Wiederhole das bei 3-4 anderen Kollegen und die Person ist für nen ganzen Arbeitstag beschäftigt.

Ich denke in so gut wie jeder Verwaltung wird sich ausreichend kram finden lassen, den Jemand mit einer ganz kurzen Einarbeitung abarbeiten kann und damit dann Jemanden entlastet der seine Zeit dann sinnvoller nutzen kann.

Spid:

--- Zitat von: Feidl am 05.05.2020 08:07 ---Schwangere kündigen?  ???
Das wird die Kommune wohl kaum durchbekommen, nicht wegen sowas.

--- End quote ---

„Sowas“ ist die Verweigerung der Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Die ist schneller weg, als sie „Aber ich bin doch schwanger...“ jammern kann - wenn man will!

Ole:
Sie hat noch nicht mal einen Mutterpass vorgelegt, weil sie noch keinen Termin beim Frauenarzt hatte - also vielleicht drei Wochen schwanger und macht schon so einen Aufriss, dass sie ins Beschäftigungsverbot will

clarion:
 :o

Wenn der Betriebsarzt eine Hortbeschäftigung für machbar hält, würde ich sie einfach in den Hort umsetzen. Mit der Einschaltung des Betriebsarztes seid ihr jedenfalls der Fürsorgepflicht hinreichend nachgekommen. Und wenn die MA das auch nicht will, dann soll sie sich von ihrem Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen lassen.

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