Hallo, man muss die Arztbesuche der letzten fünf Jahre angeben. Wenn es "exotischere" Facharztbesuche oder häufige Arztbesuche sind, wird auch nachgefragt. Bei einer Frau würde der Amtssarzt eher nicht fragen, warum man bei einem Gynäkologen war, bei einem Mann schon. Ich kann nicht dazu raten, aktiv Verdachtsdiagnosen zu verschweigen.
Die Amtsärztin die mich untersucht hat, hat Arztberichte von zweien meiner Ärzte angfordert. Einen hatte ich schon bei der Untersuchung mit, weil ich damit sehr stark damit gerechnet habe, dass eine bestehende chronische Beeinträchtigung thematisiert wird. Einen anderen Arztebricht über eine Langzeitblutdruckmessung musste ich nachliefern. Ich habe keine Schweigepflichtsentbindungserklärungen unterzeichnen müssen.