Das hätte mich ja jetzt auch gewundert, wenn das Internet einem sagen könnte, was ein guter Anwalt sein solle. Eine solche Fragestellung entbehrt jeder seriösen Antwort. Erlaubt sei es durchaus bei der Anwaltskammer nach einem Fachanwalt zu fragen. Vielleicht kennt man ja das Fachgebiet nicht so genau.
Entschädigungen berühren in erster Linie schuldrechtliche Fragestellungen. Diese sind in erster Linie im Bürgerlichen Recht beheimatet und im BGB normiert. Dann wäre es eine reine zivilrechtliche Angelegenheit, bei der Schuldner und Gläubiger in ihrer Rolle eben Arbeitgeber/Dienstherr bzw. Arbeitnehmer/Beamte sind. Spezieller kann es werden, wenn der schuldrechtliche Anspruch oder das Begehren eines solchen Anspruchs arbeitsvertraglich oder im Dienstverhältnis begründet liegt, dann käme schon das Arbeits- bzw. das Verwaltungsrecht in Frage.
Immerhin, gäbe es wohl noch keine „feste Rechtsprechung“??? Was soll damit gemeint sein? Wären zu allen rechtlichen Fragestellungen bereits Normen oder Rechtsprechungen zu finden, gäbe es bestimmt auch nicht mehr Rechtsfrieden und weniger Anwälte. Denn das dürfte auch keiner wollen, wenn alles genau vorgegeben sei, wenn das auch scheinbar einfacher aussehe.
Wozu man manchmal vielleicht raten könnte, sich in der einschlägigen Literatur umzusehen. In den Kommentaren können oft die Vertreter einer Gruppen- oder Meinungssicht erkannt werden. Wenn man dann anstelle der Rechtswissenschaftler oder Hochschullehrer nach den kommentierenden Anwälten sucht, kommt man schon einmal vielleicht einen Schritt weiter.