Anwalt?

Begonnen von despaired, 07.05.2020 11:33

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

despaired

Guten Morgen,

kann hier irgendjemand einen guten Anwalt vorschlagen, der bei Klage eines Beamten gegen seinen Dienstherren (Oberste Bundesbehörde in Berlin) ein wenig Erfahrung hat? Gerne per PN.

Habe in dem Bezug bisher im Internet nicht viel zu gefunden?

Grüße

Despaired

2strong

Konkurrentenklage?

despaired


Pepper2012


despaired

Zitat von: Pepper2012 in 08.05.2020 07:16
Sondern?

Unterbleiben der Übernahme von Kosten die der Dienstherr gesetzlich als Entschädigung in bestimmten Einzelfällen zu zahlen hat.

2strong

Das ist immer noch reichlich abstrakt. Da kann ich leider auch nur generell einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht empfehlen.

despaired

Sorry, geht leider nicht anders, weil sehr spezieller Fall der sich direkt mir zuordnen lassen würde.

Welchen Anwalt kannst Du denn empfehlen?

2strong

Ich bin mir recht sicher, dass jeder Anwalt, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist, keine Probleme hat, einen Kostenerstattungsanspruch durchzusetzen.

despaired

Danke - glaube ich nicht unbedingt. Ist eine Angelegenheit bei der es noch keine feste Rechtssprechung gibt und viel Interpretationsspielraum von der Behörde gibt. Wie dem auch sei, ich schaue dann einfach nach einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht via Google.

Kaiser80

@despaired: Hast PN

Feidl

Bei Anwaltskammer nachfragen

Papa

Das hätte mich ja jetzt auch gewundert, wenn das Internet einem sagen könnte, was ein guter Anwalt sein solle. Eine solche Fragestellung entbehrt jeder seriösen Antwort. Erlaubt sei es durchaus bei der Anwaltskammer nach einem Fachanwalt zu fragen. Vielleicht kennt man ja das Fachgebiet nicht so genau.
Entschädigungen berühren in erster Linie schuldrechtliche Fragestellungen. Diese sind in erster Linie im Bürgerlichen Recht beheimatet und im BGB normiert. Dann wäre es eine reine zivilrechtliche Angelegenheit, bei der Schuldner und Gläubiger in ihrer Rolle eben Arbeitgeber/Dienstherr bzw. Arbeitnehmer/Beamte sind. Spezieller kann es werden, wenn der schuldrechtliche Anspruch oder das Begehren eines solchen Anspruchs arbeitsvertraglich oder im Dienstverhältnis begründet liegt, dann käme schon das Arbeits- bzw. das Verwaltungsrecht in Frage.
Immerhin, gäbe es wohl noch keine ,,feste Rechtsprechung"??? Was soll damit gemeint sein? Wären zu allen rechtlichen Fragestellungen bereits Normen oder Rechtsprechungen zu finden, gäbe es bestimmt auch nicht mehr Rechtsfrieden und weniger Anwälte. Denn das dürfte auch keiner wollen, wenn alles genau vorgegeben sei, wenn das auch scheinbar einfacher aussehe.
Wozu man manchmal vielleicht raten könnte, sich in der einschlägigen Literatur umzusehen. In den Kommentaren können oft die Vertreter einer Gruppen- oder Meinungssicht erkannt werden. Wenn man dann anstelle der Rechtswissenschaftler oder Hochschullehrer nach den kommentierenden Anwälten sucht, kommt man schon einmal vielleicht einen Schritt weiter.

was_guckst_du

..."Größerschreibung" ist mir immer irgendwie suspekt ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Papa

Ich kann Sie aber beruhigen, dahinter steckt gewiss keine dunkle Absicht. Es ist nur einfach sehr mühselig, wenn man sehr häufig immer nur klein gedrucktes zu lesen erhält. So macht sich ab einem gewissen Alter eine Sehschwäche bemerkbar, die einem dazu verleitet, größer zu schreiben. Aber zum Glück betrifft das noch nicht mein Hörvermögen 😊 Sie dürfen mich auch sachbezogen kritisieren.

WasDennNun

Zitat von: Papa in 02.06.2020 23:34Aber zum Glück betrifft das noch nicht mein Hörvermögen. Sie dürfen mich auch sachbezogen kritisieren.
Zwar nicht sachbezogen, aber man kann auch alle Schriften vergrößern und verkleinern am Bildschirm.
Wenn jemand seine Beiträge allerdings durch eine Groß- oder Kleinschreibung abhebt von den anderen, dann entspricht es einem Flüstern oder Brüllen.
Vielleicht sind sie sich dieser Wirkung noch nicht bewusst.