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Andere Aufgaben ohne Zustimmung

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igifcc:
Hallo zusammen,

Folgender Fall:
Sekretariat vom Chef verliert eine von zwei Sekretärinnen aufgrund von Kündigung. Stelle soll nicht nachbesetzt werden sondern das Sekretariat umgestellt werden. Die Idee: zwei Mitarbeiterinnen aus anderen Bereichen sollen je einen halben Tag pro Tag die Stelle besetzten, quasi zur Hälfte dort wo sie sind und dann abwechselnd im Sekretariat. Dies soll wohl zusätzliche Aufgaben übernehmen, daher der Mehrbedarf. Problem: Die beiden angefragten Kolleginnen wollen dies nicht machen (in meinen Augen völlig zurecht). Die Frage ist, kann der Chef dies erzwingen? Unabhängig davon, dass die beiden Kolleginnen das auf Dauer nicht mitmachen werden und sich umsehen werden, ist natürlich die Frage ob ohne Zustimmung der Kollegin/nen dies möglich ist und welche Konsequenzen drohen könnten? Natürlich ist eine Verunsicherung da, daher die Frage was geht und was nicht? Wäre über jeden Hinweis dankbar.

Spid:
Eine Tätigkeitsänderung, die die Eingruppierung nicht berührt, ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des AG gedeckt. Weigert man sich, verletzt man seine Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis - eine beharrliche Weigerung kann den AG zu einer außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigen.

Organisator:
Für mich zum Verständnis:

Im konkreten Fall soll eine Person zu 50 % anstelle der bisherigen Tätigkeiten Aufgaben im Sekretariat übernehmen. Da es nur 50 % sind, dürfte es zu keiner Änderung in der Eingruppierung kommen, zumindest nicht zu einer Herabgruppierung.

Im Extremfall könnten man so einen Mitarbeiter mit Führungsfunktion, z.B. E 13, zu 50 % Aufgaben als Sekretär übertragen, da es die Eingruppierung nicht berührt. Das wäre ja hinsichtlich der Aufgaben und der Bedeutung der ursprünglichen Tätigkeit eine deutliche Veränderung. Gibt es da keine arbeitsrechtlichen Grenzen?

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 07.05.2020 14:44 ---Im Extremfall könnten man so einen Mitarbeiter mit Führungsfunktion, z.B. E 13, zu 50 % Aufgaben als Sekretär übertragen, da es die Eingruppierung nicht berührt. Das wäre ja hinsichtlich der Aufgaben und der Bedeutung der ursprünglichen Tätigkeit eine deutliche Veränderung. Gibt es da keine arbeitsrechtlichen Grenzen?

--- End quote ---
Warum nicht gleich Pförtner?
Erinnert mich ein bisserl an die japanische Kündigungstaktik:
Einfach einen leeren Büroraum zuweisen und warten bis die AN verrückt werden oder selber gehen.

EDIT:
Ach ja und umgekehrt geht ja auch: Dem Pförtner mal eben 49% Führungsfunktion übertragen, dann ist er da wo er sich ja schon immer wähnte.

Spid:
Ich schrieb ja „grundsätzlich“. Beim erstmaligen Zuschnitt der auszuübenden Tätigkeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der AG da sehr frei, sofern einzelvertragliche Vereinbarungen dem nicht entgegenstehen, bei einer späteren Änderung gibt es durchaus etwas engere Grenzen. Die Tätigkeiten dürfen nicht in einem unbilligen Unverhältnis zur Wertigkeit der eigentlichen Tätigkeit stehen und der AG darf sein Direktionsrecht zwar kreativ aber nicht mißbräuchlich nutzen.

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