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Andere Aufgaben ohne Zustimmung

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Organisator:

--- Zitat von: Spid am 07.05.2020 15:07 ---Die Tätigkeiten dürfen nicht in einem unbilligen Unverhältnis zur Wertigkeit der eigentlichen Tätigkeit stehen und der AG darf sein Direktionsrecht zwar kreativ aber nicht mißbräuchlich nutzen.

--- End quote ---

Den ersten Teil würde ich so interpretieren, dass die neuen Aufgaben hinsichtlich der Bewertung in einem angemessenen Verhältnis zu den ursprünglichen Aufgaben stehen (also nur wenige Entgeltgruppen Unterschied).

Wann würde denn aber eine mißbräuchliche Nutzung des Direktionsrechts vorliegen, bzw. wann wäre das Direktionsrecht (noch) angemessen genutzt?

Spid:
Eine mißbräuchliche Nutzung wäre eine solche, die nicht aus betrieblicher Notwendigkeit entstünde.

Wastelandwarrior:
und die Tätigkeit muss grundsätzlich "zumutbar" sein. Einer Leitungskraft an einer anderen Stelle eine Vorzimmertätigkeit zuzuweisen, dürfte da nicht passen.

Allerdings sehe ich ohne weitere Sachverhaltskonkretisierung keine Probleme bei der Zumutbarkeit.

Schatzhauser65:
Ich bin mir nicht sicher ob ich das falsch verstanden habe, aber wenn die beiden Kolleginnen (zur Zeit jeweils Vollzeitbeschäftigt?!) bereits zu 100% ausgelastet sind, wie sollen Sie denn dann noch die (für sie zusätzlichen) Sekretariatsaufgaben erledigen? Kommt es zu einer Minderbelastung an anderer Stelle? Das müsste doch im Vorfeld eigentlich geklärt worden sein, es würde sich hier ja ggf. um eine (Mitbestimmungspflichtige) Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung handeln...also müsste dem PR dazu was geschrieben worden sein.

Also ganz unabhängig vom Anspruch auf artgerechte Tierhaltung der Kolleginnen sehe ich hier auch eine Frage der Arbeitsmengenbemessung. Wie sieht es denn damit aus?

Spid:
Das sind doch völlig unbeachtliche Überlegungen. AN sind zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang verpflichtet. Ob die Arbeit damit zu erledigen ist oder Teile davon liegen bleiben, ist ein reines AG-Problem.

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