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Begründung bei Absage - Wie sicher gegen Überprüfung durch andere?
RsQ:
Ich habe kürzlich die Absage auf eine Bewerbung bekommen. Begründung: Ein anderer Bewerber hätte die Qualifikation der anderen Bewerberinnen/Bewerber übertroffen.
Die Mittel aus Bewerbersicht (Konkurrentenklage, ...) sind klar, aber hier nicht Thema. Mal aus persönlichem Interesse: Wie sehr muss sowas auch Prüfungen durch interne bzw. übergeordnete Stellen standhalten? Also mal angenommen, es gäbe ein Klischee-Szenario a la "Wir wollen unbedingt eine Frau und schreiben allen anderen eben irgendwas anderes als Begründung" - gäbe es da rechtliche Risiken, die auf Personaler-Seite niemand eingehen würde? Oder kann man davon ausgehen, dass die genannte Begründung immer der ausschließlich zutreffende Grund ist?
WasDennNun:
--- Zitat von: RsQ am 08.05.2020 10:04 --- Oder kann man davon ausgehen, dass die genannte Begründung immer der ausschließlich zutreffende Grund ist?
--- End quote ---
Nein, kann man nicht.
Allein eine Begründung mitzueilen, ist für einen Personaler ein rechtliches Risiko.
Ich wüßte nicht, dass wir jemals eine Begründung mitteilen.
RsQ:
Bleiben denn Personalentscheidungen (ganz allgemein) ein interner Prozess?
Als Beispiel nochmal das "Wir wollen aber eine Frau!"-Szenario ... könnte/würde irgendwann mal auffallen, wenn eine Besetzung womöglich nicht korrekt abgelaufen ist? Bzw. wie "sichern" sich Personaler ab, wenn "gewünschte" Besetzungen erfolgen, bei denen rationale Kriterien eher "wackelige" Substanz haben?
Carnie:
Notfalls bleiben ja noch so schwammige Begründungen wie "Passt besser ins Team!". Da kann sich dann ja alles hinter verbergen.
WasDennNun:
--- Zitat von: RsQ am 08.05.2020 11:07 ---Bleiben denn Personalentscheidungen (ganz allgemein) ein interner Prozess?
Als Beispiel nochmal das "Wir wollen aber eine Frau!"-Szenario ... könnte/würde irgendwann mal auffallen, wenn eine Besetzung womöglich nicht korrekt abgelaufen ist? Bzw. wie "sichern" sich Personaler ab, wenn "gewünschte" Besetzungen erfolgen, bei denen rationale Kriterien eher "wackelige" Substanz haben?
--- End quote ---
Was soll das sein, eine wacklige Substanz?
Der Personaler ist bei uns nur ausführendes Organ, die Personalentscheidung trifft die entsprechende Abteilung, wenn die Abteilung entscheidet einen Kandidatin einem anderem vorzuziehen, obwohl in der Fachlichkeit des eine besser ist, "das" andere aber im VG überzeugt hat, oder besser ins Teamgefüge passt oder oder oder oder...
Dann ist das eine Entscheidung, an der die Gremienvertreter mitgewirkt haben und der dreizeiler wird neben dem Ranking geschrieben.
Wenn rationale Kriterien das alleinige Auswahlkriterium wäre, würde man keine VG machen (müssen).
Das geht so bei den beamten, aber im TB eben nicht.
Und wenn man eine Frau will, dann wird man eben diese weichen Faktoren entsprechend bewerten und die werden dann eben so weich wie sie sind als Rankinggrund rein geschrieben.
Wie @Carnie schon schreibt: Die Person X hat im VG überzeugt und passt besser ins Team.
Wacklig genug?
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