Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Begründung bei Absage - Wie sicher gegen Überprüfung durch andere?
RsQ:
--- Zitat von: WasDennNun am 08.05.2020 11:31 ---Was soll das sein, eine wacklige Substanz?
--- End quote ---
Ich meinte damit die Aufweichung "harter" Faktoren zugunsten einer gewünschten Besetzung.
Schon klar, dass am Ende das "Bauchgefühl" ein nicht zu unterschätzender Faktor ist.
Spid:
Den öffentlichen AG trifft eine Dokumentationspflicht zur Auswahlentscheidung. Allein schon wegen einer möglichen Konkurrentenklage sollte diese gerichtsfest sein. Dabei kommt der Ausschreibung besondere Bedeutung zu, da das darin niedergelegte Anforderungsprofil im Zuge des Auswahlprozesses lediglich im engen Rahmen konkretisiert werden darf, um die Personalauswahl nicht angreifbar zu machen.
WasDennNun:
--- Zitat von: RsQ am 08.05.2020 12:12 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 08.05.2020 11:31 ---Was soll das sein, eine wacklige Substanz?
--- End quote ---
Ich meinte damit die Aufweichung "harter" Faktoren zugunsten einer gewünschten Besetzung.
Schon klar, dass am Ende das "Bauchgefühl" ein nicht zu unterschätzender Faktor ist.
--- End quote ---
Deswegen stehe da ja auch immer diese Sätze wie:
Neben einer am Arbeitsplatz orientierten körperlichen Belastbarkeit verfügen Sie über Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit.
und dann wird im VG festgestellt, dass die bevorzugte Person in diesen Punkten überzeugen konnte.
Damit wird das "Bauchgefühl" objektiviert und dokumentiert.
RsQ:
"Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit" in einem VG "messen" zu wollen (objektiv zumal), ist aber irgendwie ... vermessen. ;D Oder?
RsQ:
--- Zitat von: Spid am 08.05.2020 12:24 ---Den öffentlichen AG trifft eine Dokumentationspflicht zur Auswahlentscheidung. Allein schon wegen einer möglichen Konkurrentenklage sollte diese gerichtsfest sein. Dabei kommt der Ausschreibung besondere Bedeutung zu, da das darin niedergelegte Anforderungsprofil im Zuge des Auswahlprozesses lediglich im engen Rahmen konkretisiert werden darf, um die Personalauswahl nicht angreifbar zu machen.
--- End quote ---
Nehmen wir aber mein Beispiel aus dem Eingangsposting: Wenn demnach derjenige mit der "übertreffenden" Qualifikation ausgewählt wurde, hätte man das ja schon auf der Basis der Bewerbungen gewusst. Mithin wären VG also unnötig gewesen? Man macht die also nur, weil sie sein müssen?
Btw: Wie oft steht der Favorit/die Favoritin schon anhand der "Papierlage" fest? Wie oft wird (nach den VG) noch davon abgewichen?
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