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Begründung bei Absage - Wie sicher gegen Überprüfung durch andere?
Spid:
Es gibt keine Verpflichtung zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Eine Einstellung nach Aktenlage wäre absolut zulässig. Wenn ich ein hohes Maß an Problemlösefähigkeit fordere oder eine hohe Streßresistenz oder die Fähigkeit auch unter Zeitdruck Leistung zu erbringen oder die Fähigkeit, im Gespräch Sachverhalte kurz und plakativzu erläutern, sehe ich allerdings nicht, wie dies nach Aktenlage zu beurteilen wäre oder inwiefern ein VG unnötig wäre.
WasDennNun:
--- Zitat von: RsQ am 08.05.2020 12:46 ---Btw: Wie oft steht der Favorit/die Favoritin schon anhand der "Papierlage" fest? Wie oft wird (nach den VG) noch davon abgewichen?
--- End quote ---
Bei uns nie. Selbst wenn wir nur eine Bewerbung haben nicht.
Die Favoriten sind diejenigen die wir zum VG einladen.
clarion:
Bei Neueinstellungen machen wir immer Vorstellungsgespräch. Jemand der nach Aktenlage exzellent ist, kann im persönlichen Gespräch völlig durchfallen. Bei Beförderungsstellen wird aber durchaus auf Vorstellungsgespräche verzichtet, wenn es nur einen geeigneten Bewerber gibt.
Fanboy:
Gibt da natürlich noch "lästige" offensichtlich nicht ungeeignete Schwerbehinderte, die ihre Schwerbehinderung kundgetan haben und die man einladen muss. :-/
RsQ:
--- Zitat von: Fanboy am 10.05.2020 18:54 ---Gibt da natürlich noch "lästige" offensichtlich nicht ungeeignete Schwerbehinderte, die ihre Schwerbehinderung kundgetan haben und die man einladen muss. :-/
--- End quote ---
Als Nicht-Betroffener finde ich es immer erstaunlich, Beiträge in Sachen SB hier im Forum zu lesen. Es klingt immer latent durch, dass man diese ja nur pro forma einladen müssen, aber sie quasi per se "abschießen" würde. Warum eigentlich? Warum bekommen SB offenbar keine Chance? Sind die denn *immer* fachlich/menschlich ungeeignet?
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