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Begründung bei Absage - Wie sicher gegen Überprüfung durch andere?

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Spid:
Wenn man eine Vorauswahl trifft, lädt man üblicherweise die ein, die man einstellen würde. Im öD muß man SB einladen, die nicht offensichtlich ungeeignet sind. Zwischen „würde ich einstellen“ und „nicht offensichtlich ungeeignet“ liegen ein paar Qualitätsstufen. Letzteres beinhaltet immer noch jede Menge Ausschuss, der die Zeit nicht wert ist. SB, die man einstellen würde, lädt man auch ohne Rechtspflicht ein, alle übrigen SB sind Zeitverschwendung - nicht, weil sie SB sind, sondern weil sie die Zeit nicht wert sind und trotzdem eingeladen werden müssen.

Fanboy:

--- Zitat von: RsQ am 10.05.2020 20:55 ---
--- Zitat von: Fanboy am 10.05.2020 18:54 ---Gibt da natürlich noch "lästige" offensichtlich nicht ungeeignete Schwerbehinderte, die ihre Schwerbehinderung kundgetan haben und die man einladen muss. :-/

--- End quote ---

Als Nicht-Betroffener finde ich es immer erstaunlich, Beiträge in Sachen SB hier im Forum zu lesen. Es klingt immer latent durch, dass man diese ja nur pro forma einladen müssen, aber sie quasi per se "abschießen" würde. Warum eigentlich? Warum bekommen SB offenbar keine Chance? Sind die denn *immer* fachlich/menschlich ungeeignet?

--- End quote ---

Würde mich als Betroffener quasi auch interessieren. Wie viele Gespräche hatte meine Frau schon, bei denen sie ganz stark das Gefühl hatte, dass sie eh nur eingeladen worden ist, weil es gemacht werden musste.

Ist sie jetzt vielleicht selbst Schuld? Da sie ihre Schwerbehinderung im Lebenslauf erwähnt, um eingeladen werden zu müssen. Immer in der Hoffnung, dass sie vielleicht doch eine Chance bekommt. Gibt sie sie nicht an, bekommt sie Absagen auf ähnliche Stellen, bei denen sie von anderen Behörden eingeladen worden ist, und sie die Schwerbehinderung eben angegeben hat. Zufall? Oft stehen in den Stellenausschreibungen ein und dieselben Voraussetzungen. Und wenn sie selbstständig arbeiten kann, teamfähig, kommunikationsstark, motiviert, eine gelernte Vfa ... ist, warum eben von Behörde A auf Stelle X bei Nichtangabe der Schwerbehinderung eine Absage und von Behörde B auf Stelle X bei Angabe der Schwerbehinderung eine Einladung?

2strong:
Das spricht doch gerade dafür, dass sie zumindest teilweise eben nur aufgrund Verpfluchtung eingeladen wurde. Die Angabe der SB macht in meinen Augen in den seltensten Fällen Sinn.

WasDennNun:

--- Zitat von: RsQ am 10.05.2020 20:55 ---
--- Zitat von: Fanboy am 10.05.2020 18:54 ---Gibt da natürlich noch "lästige" offensichtlich nicht ungeeignete Schwerbehinderte, die ihre Schwerbehinderung kundgetan haben und die man einladen muss. :-/

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Als Nicht-Betroffener finde ich es immer erstaunlich, Beiträge in Sachen SB hier im Forum zu lesen. Es klingt immer latent durch, dass man diese ja nur pro forma einladen müssen, aber sie quasi per se "abschießen" würde. Warum eigentlich? Warum bekommen SB offenbar keine Chance? Sind die denn *immer* fachlich/menschlich ungeeignet?

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Nein, wir stellen regelmäßig SB ein.
Aber man "muss" viele einladen, die man aufgrund der Aktenlage sonst nicht eingeladen hätte.

Darüber sind einige Menschen genervt.


clarion:
Hallo, ich habe meine SB in der Bewerbung angegeben. Ich kann die SB im Vorstellungsgespräch aber auch schlecht verstecken. Ich hatte einmal das Gefühl nur wegen der SB eingeladen worden zu sein. Ich habe bei einer Absage versucht heraus zu bekommen, warum abgesagt wurde. Die meisten halten sich extrem bedeckt. Zwei Mal habe ich ein Feedback bekommen, einmal verdeckt und einmal offen. Gerade die offene Rückmeldung hat mir geholfen und ich konnte mein Auftreten etwas justieren. Da hat es beim nächsten Vorstellungsgespräch auch direkt geklappt. Vielleicht sollte auch deine Frau mal nachfragen. Es gibt noch Personaler mit Mumm, die einem noch einen Hinweis geben.

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