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Begründung bei Absage - Wie sicher gegen Überprüfung durch andere?

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clarion:
PS. Auch ich habe mittlerweile festgestellt, dass unsere Behörde durchaus SB anstellt, aber diese müssen halt mit der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch auch überzeugen.

WasDennNun:

--- Zitat von: clarion am 11.05.2020 07:39 ---PS. Auch ich habe mittlerweile festgestellt, dass unsere Behörde durchaus SB anstellt, aber diese müssen halt mit der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch auch überzeugen.

--- End quote ---
Wie alle anderen auch.

Fanboy:
Gut, wenn man möchte, dass die AGs im ÖD ihren Pflichten nachkommen, sollte man schon seine SB in der Bewerbung angeben. Denn nur, wenn man diese angibt und man als BewerberIn nicht offensichtlich ungeeignet ist, muss man ja eingeladen werden. So zumindest, so denkt meine Frau, wahrt man sich eine Mini-Chance.

Wenn man seine SB nicht angibt, dennoch eingeladen wird, sieht man ja ohnehin im Gespräch dann, ob eine sichtbare Schwerbehinderung vorliegt. In einem solchen Fall macht IMHO die Angabe der SB in der Bewerbung ohnehin Sinn.

Je nach SB muss man den AG ja auch über diese informieren.

Meine Frau hat schonmal hinterher gemailt oder telefoniert und hat gefragt, wieso, weshalb, warum ...

Schriftlich hat sie nie eine Antwort erhalten, da sich der AG ja wegen AGG ein ordentliches Eigentor schießen könnte.

Fernmündlich wurde ihr mal mitgeteilt, dass sie vielleicht weniger reden sollte, eher den AG kommen lassen sollte, sich bedeckter halten und fokussiert bleiben. Sie redet halt gerne, nicht nur als Frau, sondern sie hat ADHS ist aber medikamentös super eingestellt. Einmal hatte sie gedacht, weil das Gespräch so super lief und sie ein echt gutes vertrauenswürdiges Gefühl hatte, sie könnte proaktiv ihre ADHS-Erkrankung mitteilen. Danach merkte sie spürbar, dass das Gespräch nicht mehr so gut lief. Schließlich erhielt sie eine Absage. Hätte hätte ...

clarion:
ADHS ist natürlich eine Hausnummer. Da muss man halt auch die Probezeit überstehen. Man muss im Übrigen in der Bewerbung nicht angeben, weswegen man einen SBA hat. Weit über 50% der Schwerbehinderungen sind nicht oder nur auf dem zweiten oder dritten Blick sichtbar.

Schriftlich wird man nie eine Antwort bekommen. Man muss anrufen und fragen, was man besser im Gespräch machen kann. Der Hinweis weniger reden, mehr Fokus haben, ist ja schon ein deutlicher Hinweis. Viel genauer werden die Personaler nicht werden.

was_guckst_du:
...um nochmal zur Ausgangsfrage zurück zu kommen...der AG ist verpflichtet, seine Entscheidungsgründe zu dokumentieren (siehe Aussage Spid)...unterlegene Bewerber haben das Recht, die Auswahlgründe nachvollziehbar dargelegt zu bekommen (ggfls. auf Nachfrage!)...

...also nachfragen und prüfen , ob die Entscheidungsgründe sachgerecht sind und Bewerberverfahrensansprüche nicht berührt wurden...es ist sowieso sinnvoll nachzufragen, woran es denn gelegen hat...denn nur so kann man beim nächsten Vorstellungsgespräch Defizite verbessern...

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