Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berufliche Entwicklung im ÖD
Legal:
Das kann man so nicht sagen. Es liegt beim AG was er für Anforderungen bei einer Stelle stellt. Es gibt für Tarifbeschäftigte keine höhere Fortbildung, zumal sie in der Regel sehr Praxisorientiert ist und daher vom AG daher oft gefordert wird. Zuletzt habe ich eine Stelle gesehen, wo eine E14 Stelle mit Verwaltungsfachwirt möglich war. Das war aber eine klassische Verwaltungsstelle als Abtl. Es gibt da nicht Schwarz oder Weiß!
2strong:
--- Zitat von: Canin am 13.05.2020 07:41 ---Aber der Verwaltungsfachwirt bringt einen selten über die E13, richtig?
--- End quote ---
Jawohl, er bringt einen selten (auf und) über E 13. Da E 12 im Verwaltungsbereich bereits eine eher seltene Eingruppierung ist, würde ich mit dieser Qualifikation nicht auf mehr als E 11 spekulieren. Allerdings hat sie den Vorteil, dass sie häufig vom AG finanziert wird.
Infa:
Kommt auf den AG an. Bei meinem würde je nach Verwaltungsstelle der Verwaltungsfachwirt bis zur E13 reichen. Höhe Stellen habe ich bisher in den Ausschreibungen noch nicht gesehen.
2strong:
Das bestreite ich auch gar nicht. Mir sind selbst mehrere Fälle bekannt, wo Personen auf Basis eines AL II auch in nach E 14 und E 15 dotierten Funktionen tätig sind. Gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten mit AL II-Qualifikation ist das aber klar die Ausnahme. Hinzu kommt, dass solche Posten dann in aller Regel mit besonders erfahrenen und bewährten Kolleginnen und Kollegen besetzt werden. Den AL II absolvieren und davon ausgehen, alsbald eine Verwendung in oder oberhalb von E 13 angeboten zu bekommen, entspricht nicht dem typischen Karriereverlauf. Das ist nach Absolvierung in Verwaltungen nachgefragter wissenschaftlicher Hochschulabschlüsse anders.
Canin:
Der AL II steht also gegen den MA Verwaltungswissenschaften bzw. Public Management/ Administration, mit dem ich sowohl als auch (gD/hD) erreichen könnte, mit dem AL II aber de facto bis E13 komme und darüber hinaus nur mit Glück. Gut, jetzt muss man nur wissen, ob einem der gehobene Dienst reicht oder ob man sich das eher nach oben hin offen lassen möchte. Da hadere ich halt noch mit mir...
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