Guten Abend,
§ 23 Abs. 2 S. 1 BBesG normiert, dass das Eingangsamt für Beamte, die ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss haben und für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes oder des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes vorgesehen sind, der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 zuzuweisen wären.
Wann und unter welchen Voraussetzungen würde das Eingangsamt A 11 lauten bzw. welche Kriterien müssten erfüllt sein, um dieses Amt zu erhalten?
Vielen lieben Dank.